Bankenaufsicht zur FMA - Ministerium: Als eine Option näher geprüft

Wien (APA) - Die Bankenaufsicht einheitlich in der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zusammenzuführen, sei eine der Optionen, die derzeit nä...

Wien (APA) - Die Bankenaufsicht einheitlich in der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zusammenzuführen, sei eine der Optionen, die derzeit näher geprüft und mit dem Koalitionspartner abgestimmt werde, hieß es am Mittwoch aus dem Finanzministerium zur APA. Keine Angaben gab es dazu, wie lange die Abstimmung mit der FPÖ noch dauern wird. Zuletzt war von einer politischen Einigung im Oktober die Rede.

Derzeit teilen sich die Nationalbank und die FMA die Agenden, was auch vom Rechnungshof kritisiert wurde. Zuletzt schrieb die „Presse“, die Bankenaufsicht werde zur Gänze an die FMA gehen, und Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) werde in den nächsten Tagen bereits eine Punktation präsentieren und dem Ministerrat vorlegen können.

Diese Modell war allerdings von einer vom ehemaligen Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) 2016 eingesetzten hochrangigen Arbeitsgruppe als „nicht erfolgversprechend“ beurteilt worden.

Die FMA ist als Allfinanzaufsicht für alle anderen Finanzmarktteilnehmer wie Versicherungen, Pensionskassen oder die Kapitalmärkte zuständig. Derzeit prüft die Nationalbank die Banken und die FMA erlässt Bescheide. Zugleich ist die Nationalbank aber auch die Schnittstelle zur Europäischen Zentralbank (EZB).

Sollte die Bankenaufsicht tatsächlich zur FMA wandern, hätte sich Finanzminister Löger durchgesetzt, der schon bisher mehr Einfluss auf die Bankenaufsicht haben wollte. Aus seiner Sicht ist es aber „zu wenig, sich nur zu überlegen, ob die Bankenaufsicht in der FMA oder in der Nationalbank zusammengelegt werden soll .... Das Ministerium muss ein Mindestmaß an Einfluss haben, um die Unternehmen von der vielen Regulatorik zu ‚destrangulieren‘“, wie der Minister im Juni sagte. Andererseits wurde von der Nationalbank-Spitze rund um Gouverneur Ewald Nowotny des öfteren betont, dass die OeNB bereits sei, „Verantwortung zu übernehmen“.

Für die FMA-Variante habe sich die Koalition entschieden, da es für die Konzentration der Bankenaufsicht bei der OeNB einer Verfassungsänderung und damit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bedurft hätte, heißt es in der Zeitung.

Im der APA vorliegenden Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Finanzministeriums und des Bundeskanzleramtes zur Reform der Finanzmarktaufsicht in Österreich, der im Jänner 2017 erstellt wurde, wurde das jetzt offensichtlich von der Regierung favorisierte Modell 4, mit einer Konzentration der Solvenzaufsicht in der FMA, als „nicht erfolgversprechend“ beurteilt.

Das Modell 4, die einheitliche Aufsicht in der FMA, wäre über geringe Organisationsänderungen darstellbar und auch Kostentransparenz wäre weitgehend gegeben. Als Nachteil wird unter anderem die notwendige Transferierung von OeNB-Aufsichtsmitarbeitern in die FMA, die Trennung von Makro- und Einzelbanken-Analyse sowie die bestehen bleibende Schnittstelle zum Meldewesen und der Statistik von OeNB und EZB gesehen.

Empfohlen wurde damals von der Arbeitsgruppe das Modell 3, mit einer integrierten Aufsicht in der Notenbank. Dieses Modell weise den Vorteil der geringsten Schnittstellen auf, die gesamte Finanzmarktaufsicht wäre in einer Hand. Das Modell hätte durch die Beseitigung von Schnittstellen das höchste Effizienzpotenzial. Bei einer Umsetzung müsste allerdings „noch die Governance-Struktur sowie eine strikte Kosten- und Effektivitätskontrolle genauer festgelegt werden“. Weiters seien wahrscheinlich Verfassungsbestimmungen erforderlich und es entstünde ein Druck auf die OeNB-Personalkosten.

Bei Modell 1, der Weiterentwicklung der bestehenden Allfinanzaufsicht, hat die Arbeitsgruppe Ansatzpunkte identifiziert, die Aufsicht in ihrer aktuellen Organisationsstruktur zu verbessern und die Effizienz der Aufsicht zu steigern.

Das Modell 2, eine Verlagerung der Solzvenzaufsicht zur Nationalbank, sei unter bestimmten Voraussetzungen empfehlenswert, hieß es in dem Arbeitspapier voriges Jahr. Allerdings entstünden neue Schnittstellenthemen, insbesondere durch die Schaffung von zwei getrennten Behörden.

~ WEB http://www.fma.gv.at

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http://www.fpoe.at ~ APA322 2018-09-26/13:49