Schafe dürfen wieder auf Tösner Alm
Die Agrargemeinschaft hatte die Weidenutzung verboten. Doch einer der Schafbauern brachte das Verbot vor Gericht zu Fall.
Von Helmut Wenzel
Tösens –Dürfen in Tösens nur Kühe, Kälber und Galtvieh auf die Alm getrieben werden? Oder auch Schafe, Ziegen und Pferde? Darüber ist ein Streit ausgebrochen, der Anwälte, Gerichte und die Agrarbehörde des Landes seit Jahren beschäftigt. Schafbauer Thomas Schranz wehrte sich vehement gegen ein Auftriebsverbot seiner Tiere, das die Gemeindegutsagragemeinschaft beschlossen hatte. Mit seiner Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol landete er kürzlich zumindest einen Teilerfolg. „Der Bewerde wird teilweise Folge gegeben“, heißt es im LVwG-Erkenntnis.
Anwalt Robert Eiter wertet das Erkenntnis als vollen Erfolg, „weil das Auftriebsverbot für Schafe gefallen ist. Auch die alten Weiderechte haben im Verfahren eine Rolle gespielt.“ Auf die historischen Weiderechte hatte vor allem Beschwerdeführer Hanspeter Mächler aufmerksam gemacht. Die Enscheidung ist laut Eiter rechtskräftig.
Die LVwG-Richter nehmen Bezug auf eine Ausschusssitzung der Tösner Agrar vom 14. August 2017. Darin heißt es: „Der Ausschuss beschließt, dass die Älpung von Schafen, Ziegen und Pferden auf den gesamten Weideflächen der Gemeindegutsagrargemeinschaft Tösens verboten ist.“ Das LVwG befindet dazu: „Dem Einspruch von Herrn Thomas Schranz wird stattgegeben und der genannte Beschluss aufgehoben.“
Einen weiteren Einspruch des Schafbauers Schranz, laut Anwalt Eiter jedoch unwesentlich, wies das LVwG „als unbegründet“ ab. Der Ausschuss hatte beschlossen, einen Antrag auf Regulierungsänderung bei der Agrarbehörde des Landes einzubringen, um die Beweidung auf Agrarweideflächen zu verhindern. „Dieser Punkt ist nicht relevant. Irgendwelche Anträge kann ich einbringen, so viele ich will“, sagte Eiter.
Altbürgermeister und Gemeinderat Helmut Kofler, der Schranz und Mächler unterstützt, verweist „auf die Muster-Entscheidung des LVwG in Hinblick auf den Versuch, die Weidenutzung durch ,Agrarier’ und .Dorfparlament’ einzuschränken. Mit diesem Erkenntnis ist Geschichte in Tösens, aber auch in Tirol geschrieben worden.“
Der Ausschuss hätte den Beschluss zum Verbot der Weidenutzung nicht treffen dürfen, räumte Bürgermeister Bernhard Achenrainer, zugleich Agrarobmann-Stellvertreter, am Donnerstag ein: „Die Gerichtsentscheidung heißt, dass wir wieder am Anfang stehen.“ Er strebe einen neuen Regulierungsplan mit der Agrarbehörde bezüglich Weidenutzung 2019 an. Eine Lösung für alle müsse es sein, so Achenrainer. „Jeder Tösner muss gleich behandelt werden.“ Keinesfalls möchte er Schafe oder Ziegen ausschließen. Der „wahre Fehler“ liege in der Kommunikation. Man habe mit Schranz sehr wohl das konstruktive Gespräch gesucht. Nur sei man „mit seiner Vorgangsweise“ nicht einverstanden gewesen, zum Beispiel habe er die Tiere vorzeitig auftreiben wollen.