Don‘t smoke - Wo und wie man das Volksbegehren unterschreiben kann

Wien (APA) - Wer seine Stimme für eine rauchfreie Gastronomie, wie sie in vielen Ländern längst üblich ist, abgeben möchte, kann vom 1. bis ...

Wien (APA) - Wer seine Stimme für eine rauchfreie Gastronomie, wie sie in vielen Ländern längst üblich ist, abgeben möchte, kann vom 1. bis 8. Oktober das Volksbegehren „Don‘t smoke“ unterschreiben. Dies ist in jeder Gemeindebehörde, aber auch per Handysignatur bzw. Bürgerkarte möglich. Unterzeichnen dürfen österreichische Staatsbürger ab 16 Jahre (Stichtag: 27. August 2018).

591.146 Unterstützungserklärungen wurden bereits abgegeben, diese zählen bereits, eine nochmalige Unterzeichnung ist daher nicht nötig. Auch Auslandsösterreicher können mittels Handysignatur oder Bürgerkarte das Volksbegehren unterschreiben.

Unterschrieben werden kann in jeder Gemeindebehörde, also im Gemeindeamt, im Bezirksamt etc. Ein amtlicher Lichtbildausweis wird benötigt. Der letzte Zeitpunkt der Verdatung einer Unterschrift ist der 8. Oktober um 20.00 Uhr.

Falls im Krankheitsfall, wegen Bettlägerigkeit oder eingeschränkter Mobilität kein Eintragungslokal persönlich aufgesucht werden kann, ist auch in privaten Wohnungen der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle möglich. Der Besuch einer mobilen Eintragungsstelle muss beim Wahlreferat des für den Hauptwohnsitz zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden (go.apa.at/SZwBTbuL).

(S E R V I C E - Liste der Eintragungslokale und weitere Infos: www.bmi.gv.at/411, Volksbegehren „Don‘t smoke“ unter http://go.apa.at/VSK6tVPm)

~ ISIN WEB http://www.vida.at ~ APA282 2018-09-27/12:23