Prozess nach Überfällen auf Wettbüros: Niederösterreicher verurteilt
Eisenstadt/Fürstenfeld/Bruck a.d. Leitha (APA) - Ein 21-jähriger Niederösterreicher ist am Donnerstag in Eisenstadt wegen drei Überfällen au...
Eisenstadt/Fürstenfeld/Bruck a.d. Leitha (APA) - Ein 21-jähriger Niederösterreicher ist am Donnerstag in Eisenstadt wegen drei Überfällen auf Wettbüros in Eisenstadt und im steirischen Fürstenfeld zu 30 Monaten teilbedingter Freiheitsstrafe und einer bedingten Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann war wegen Depressionen der Spielsucht verfallen und handelte aus Geldnot.
2015 trennte sich ein fünf Jahre älteres Mädchen von dem Angeklagten, schilderte sein Verteidiger. Das machte dem jungen Mann schwer zu schaffen. Er sei ein relativ guter Schüler gewesen, habe maturiert, einen Job gehabt. Aber er hatte auch schwere Depressionen, sagte er. Im Juli 2017 fing er mit dem Spielen in Wettbüros an. Damit kamen auch schrittweise immer mehr Schulden auf, schilderte er vor dem Schöffensenat.
„Ich wollte so schnell wie möglich die Schulden wegkriegen“, so der 21-Jährige. Also griff er zunächst als Obmann eines Jugendvereins in die Vereinskasse. Einen Teil davon nutzte er zum Tilgen von Schulden, einen anderen wieder für Sportwetten. Das Spielen habe dem depressiven jungen Mann, der sich um Weihnachten auch in stationäre psychiatrische Behandlung begeben hatte, ein Glücksgefühl beschert, er habe sich besser gefühlt.
Als die Schulden immer mehr wurden, beschloss der Angeklagte schließlich, ein Wettbüro, das er kannte, zu überfallen. Und zwar maskiert mit einer Haube mit Löchern drin, einem Schal und einer echt aussehenden Air-Soft-Gun. „Ich konnte es mit meinem Gewissen am ehesten vereinbaren, wenn ich mir quasi dort das Geld - natürlich unrechtmäßig - hole, wo ich es verloren habe“, meinte er. Am 22. und 28. März 2018 fiel seine Wahl auf ein Wettbüro in Eisenstadt, am 31. März auf eines in Fürstenfeld. Erbeutet hat er dabei in Summe etwas mehr als 4.000 Euro - weniger, als er dachte. Dem Verein entstand ein Schaden von 4.900 Euro.
Der Staatsanwalt Christian Petö, der dem Niederösterreicher auch Nötigung, Veruntreuung und schweren Betrug vorwarf, brachte den Vater des Angeklagten ins Spiel. Ein Whats-App-Nachrichtenverlauf, bei dem angeblich über „das Überfallsduo“ gescherzt wurde, könnte auch für ihn ein rechtliches Nachspiel haben. Der junge Mann beteuerte allerdings, alleine gehandelt zu haben. Die Eltern hätten erst nach der Festnahme von den Vorfällen erfahren.
Gerichtspsychiater Manfred Walzl attestierte dem 21-Jährigen eine depressive Episode in schwerer Ausführung und beginnende Spielsucht. Diese sei so ausgeformt, dass man von einer seelischen und geistigen Abartigkeit höheren Grades sprechen könne. Die Gefahr, dass der Angeklagte noch einmal eine derartige Straftat begeht - eben um ein Glücksgefühl zu verspüren -, sei ohne therapeutische Maßnahmen relativ hoch.
Der Mann wurde zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon 25 bedingt, verurteilt. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Gabriele Nemeskeri sprach außerdem die Weisung für eine stationäre Therapie in einer speziell für Spielsüchtige ausgerichteten Einrichtung sowie für eine sofortige Psychotherapie und Kontrolluntersuchungen aus. Zudem bekommt der Niederösterreicher, der sich schon in Untersuchungshaft freiwillig in Gesprächstherapie begab, Bewährungshilfe. Die Probezeit für die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beläuft sich auf zehn Jahre.
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt erbat sich Bedenkzeit.