Kärntnerin stieß Bekannten volltrunken über Mauer - Verurteilt
Klagenfurt (APA) - Eine 24 Jahre alte Kärntnerin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schwerer Körperverletzung im Zustand vo...
Klagenfurt (APA) - Eine 24 Jahre alte Kärntnerin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schwerer Körperverletzung im Zustand voller Berauschung vor Gericht gestanden. Die junge Frau hatte im Juni in Villach einen Bekannten über eine meterhohe Mauer hinuntergestoßen, der Mann wurde schwer verletzt. Das Urteil: 18 Monate teilbedingte Haft und wegen ihrer Alkoholsucht Einweisung in eine Anstalt.
Wenn sie betrunken sei, werde sie aggressiv, gestand die Frau vor Richter Christian Liebhauser-Karl freimütig ein. Nach der Attacke im Juni wurde sie in Untersuchungshaft genommen, Probleme mit dem Entzug habe sie nicht, meinte sie. Auf die Frage, warum sie den Mann über die Brüstung gestoßen habe, erklärte sie, sie sei eifersüchtig gewesen, weil er sich einer anderen zugewandt hätte. Betrunken sei sie gewesen, „total dicht“, es tue ihr auch furchtbar leid, was sie angestellt habe.
Zum zweiten Vorwurf von Staatsanwalt Marcus Pacher, wonach sie im Mai in ihrer Wohnung einer Bekannten mit einem Faustschlag einen offenen Nasenbeinbruch zugefügt und sie mit einem zerbrochenen Teller attackiert haben soll, war die Angeklagte nicht geständig. „Ich kann mich überhaupt nicht daran erinnern“, gab sie zu Protokoll. Sie wisse nur noch, dass sie die Bekannte mit in ihre Wohnung genommen habe, weil diese einen Schlafplatz gebraucht hätte. Da das als Zeugin geladene Opfer nicht erschienen war, schied Liebhauser-Karl dieses Faktum aus, das wird extra verhandelt.
Der Mann, den sie über die Mauer gestoßen hatte, war hingegen erschienen. Der 46-Jährige hatte Serienrippenbrüche davongetragen, dazu einen Bruch des Schulterblatts und des Schambeins. Er sei von der Attacke völlig überrascht gewesen, sie sei auch total grundlos erfolgt. Es sei auch nicht der erste Zwischenfall gewesen, sagte er. Das Opfer gehört wie die Täterin zu einer Clique, die sich praktisch täglich zum Trinken zusammenfand. Drei bis vier Liter Wein trinke er so über den Tag verteilt, meinte der 46-Jährige, angesprochen auf die Tatsache, dass praktisch sämtliche Tatzeugen um die drei bis vier Promille gehabt hatten. Schmerzensgeld wollte er keines beanspruchen: „Wozu denn, sie hat ja nichts.“
Wie sie denn nun glaube, dass es weitergehen könne, wollte der Richter von der Angeklagten wissen. Die Antwort: „Ich weiß auch nicht, ich denke schon die ganze Zeit darüber nach. Denn wenn ich wieder hinauskomme, geht das Ganze von vorne wieder los.“ Sie habe deshalb schon an Selbstmord gedacht, sagte die 24-Jährige. Der psychiatrische Sachverständige empfahl in seinem Gutachten eine Entziehungskur, eine solche sei „nicht aussichtslos“. Die Angeklagte, die mehrere Vorstrafen aufweist, beteuerte, sie wolle auf jeden Fall einen Entzug machen. Das Urteil, sechs der insgesamt 18 Monate Haft wurden unbedingt ausgesprochen, nahm sie sofort an. Staatsanwalt Pacher gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.