Grasser-Prozess - Wicki beschreibt Bargeldübergaben am Flughafen

Wien (APA) - Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere hat heute der mitangeklagte Vermögensverw...

Wien (APA) - Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere hat heute der mitangeklagte Vermögensverwalter Norbert Wicki einen Einblick in seine Geschäftsgebarungen gegeben - die Richterin Marion Hohenecker an seinen Compliance-Regeln zweifeln ließ.

Demnach hat er, Wicki, im Jahr 2008 drei Mal von ihm unbekannten Mittelsmännern russischer Geschäftsleute große Bargeldsummen im Eingangsbereich des Züricher Flughafens entgegengenommen - ohne die übergebene Geldmenge unmittelbar nachzuzählen. Insgesamt seien es fast 950.000 Euro gewesen.

Auf die etwas ungewöhnlichen Geldgeschäfte kam Hohenecker heute bei der Frage der Mittelherkunft von drei größeren Bargeldeinzahlungen auf das Konto der Mandarin bei der Raiffeisenbank Liechtenstein - insgesamt fast 950.000 Euro. Wicki erklärt diese Einzahlungen so, dass er das Geld in bar von Geschäftspartnern seiner russischen Geschäftspartner entgegengenommen habe. Er habe der russischen Gesellschaft Akrilan einen Kredit bei einer Schweizer Bank, der Gazprom Schweiz Bank, vermittelt und dafür ein Honorar erhalten. Das hätten ihm dann Geschäftspartner der Akrilan, die dieser Gesellschaft Geld schuldeten, in bar ausgezahlt. Rechnungen dazu gebe es nicht, die Summe sei im Vertrag enthalten. Er habe das Geld auf das Mandarin-Konto in Liechtenstein bar eingezahlt und in der Schweiz versteuert, sagte er.

Zuvor hatte Wicki mehrfach kritisiert, dass die Raiffeisen Landesbank in Liechtenstein beim Mandarin-Konto die Compliance-Regeln gröbstens verletzt habe.

Wie es nach dem Auffliegen der Buwog-Affäre im inneren Kreis rund um Grasser mental zuging, beschrieb Wicki so: „Jeder ist auf jeden böse, seitdem das losgegangen ist.“

Überrascht zeigte sich Richterin Hohenecker heute am 53. Verhandlungstag davon, dass Wicki bei einem Treuhandvertrag mit der Schwiegermutter von Grasser, der Schweizer Millionärin Marina Giori-Lhota, einen Vertrag über die Wirtschaftlich Berechtigte machte, obwohl er diese seit dem Jahr 1997 bei Veranlagungsfragen beraten hatte.

Einen Einblick in die Einschätzung der Bankenlandschaft durch den ehemaligen Finanzminister Grasser gab Wicki heute auch - wobei dieser als Angeklagter nicht unter Wahrheitspflicht steht. Demnach habe Grasser das „Schwiegermutter-Geld“ vom Mandarin-Konto bei der Raiffeisen Landesbank in Liechtenstein abgezogen, weil er nach der Lehman-Pleite Angst um die Überlebensfähigkeit der Bank hatte, und es auf eine Schweizer Bank transferieren lassen.

Hohenecker schloss Donnerstagvormittag die Befragung von Wicki ab, nach der Mittagspause war dann Oberstaatsanwalt Gerald Denk am Wort - bzw. er versuchte es. Denn gleich zu Beginn wurde es zwischen Grasser-Verteidiger Norbert Wess und Hohenecker laut, da Wess Denk mehrmals wegen angeblich fehlender Akten unterbrach - was Hohenecker gar nicht goutierte: „Lassen Sie den Staatsanwalt bitte aussprechen!“

~ ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at

http://www.immofinanz.com

http://www.rlbooe.at ~ APA469 2018-09-27/15:30