Genossenschaften können ab 2019 leichter ihre Rechtsform ändern

Wien (APA) - Der Nationalrat hat zu Beginn der neuen Tagungsperiode 2018/19 erste Gesetzesbeschlüsse gefasst. Verabschiedet wurde dabei auch...

Wien (APA) - Der Nationalrat hat zu Beginn der neuen Tagungsperiode 2018/19 erste Gesetzesbeschlüsse gefasst. Verabschiedet wurde dabei auch das neue Genossenschaftsspaltungsgesetz. Eine Umgründung durch Spaltung wird damit in Zukunft auch Genossenschaften zustehen. Das neue Gesetz gilt ab 1. Jänner 2019

Genossenschaften konnten bisher nur miteinander verschmolzen werden oder durch eine Umwandlung Gesamtrechtsnachfolgerin einer Kapitalgesellschaft werden. Der umgekehrte Fall des Rechtsformwechsels einer Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft war hingegen bisher ebenso wenig vorgesehen wie die Spaltung von Genossenschaften, wurde erläutert.

Raiffeisen-Generalanwalt Walter Rothensteiner hat die Genossenschaftsrechtsreform am Donnerstag begrüßt. Das neue Spaltungsgesetz mache die Rechtsform Genossenschaft flexibler. Künftig können Genossenschaften wie Kapitalgesellschaften auch gespalten werden. Damit wird es möglich, das Vermögen einer Genossenschaft entweder zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge zu übertragen. Für Rothensteiner ist die Gleichstellung von rund 1.700 Genossenschaften in Österreich mit anderen Kapitalgesellschaften „ein wichtiger Schritt für einen wirtschaftsfreundlichen Standort in Österreich“.

Künftig könnten somit einzelne Unternehmensbereiche oder auch regionale Standorte einer Genossenschaft herausgetrennt werden. Während für GmbHs und AGs die Spaltung ein selbstverständliches Instrument ist, konnten die Genossenschaften darauf bisher nicht zurückgreifen. Im benachbarten Deutschland ist eine Genossenschaftsspaltung schon lange möglich.

~ WEB http://www.raiffeisen.at ~ APA495 2018-09-27/16:02