Wolgadeutschen Versorgungsleistungen wegen Atomtests zugesprochen

Kassel (APA/AFP) - Wolgadeutsche, die nach dem Krieg zwangsweise in der Nähe eines sowjetischen Atomwaffentestgeländes leben mussten, haben ...

Kassel (APA/AFP) - Wolgadeutsche, die nach dem Krieg zwangsweise in der Nähe eines sowjetischen Atomwaffentestgeländes leben mussten, haben Anspruch auf Versorgungsleistungen für strahlenbedingte Gesundheitsschäden. Das entschied am Donnerstag das deutsche Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Danach hat ein heute 71-jähriger Mann aus Schleswig-Holstein gute Aussichten auf staatliche Unterstützung. Seine Eltern waren Wolgadeutsche und wurden 1941 zwangsweise in eine Sondersiedlung nach Kasachstan umgesiedelt. In der Nähe befand sich ein sowjetisches Atomwaffentestgelände, auf dem von 1949 bis 1991 Bomben getestet wurden.

2008 beantragte der Kläger Versorgungsleistungen. Seine Familie habe die Siedlung nicht verlassen dürfen. Wegen der Strahlenbelastung durch die Atomtests habe er dauerhafte gesundheitliche Schäden erlitten.

Die Versorgungsverwaltung lehnte dies ab. Auch die Klage des Manns hatte vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht in Schleswig-Holstein zunächst keinen Erfolg.

Das BSG hob diese Urteile nun auf und gab dem Kläger im Grundsatz recht. Die Wolgadeutschen seien zwangsweise in die Nähe des Atomwaffentestgebiets deportiert worden. Jedenfalls während der sowjetischen Kommandanturaufsicht bis 1956 habe die Familie die Sondersiedlung nicht verlassen dürfen.

Damit sei der Kläger „wegen seiner deutschen Volkszugehörigkeit interniert“ gewesen, befanden die Kasseler Richter. Der gefährlichen Strahlung habe er sich nicht entziehen können.

Wegen seiner gegenteiligen Ansicht hatte das Landessozialgericht in Schleswig-Holstein nicht geprüft, welche strahlenbedingte Gesundheitsschäden beim Kläger vorliegen. Dies soll es nun noch nachholen.