Verordnung zu EU-Solidaritätskorps von EU-Staaten beschlossen
Wien/Brüssel (APA) - Die EU-Staaten haben am Donnerstag in Brüssel eine Verordnung zum Europäischen Solidaritätskorps verabschiedet. Damit w...
Wien/Brüssel (APA) - Die EU-Staaten haben am Donnerstag in Brüssel eine Verordnung zum Europäischen Solidaritätskorps verabschiedet. Damit werde ein Rechtsrahmen geschaffen, der jungen Europäern die Möglichkeit biete, „durch eine Reihe gemeinwohlorientierter Tätigkeiten zur europäischen Entwicklung beizutragen“, sagte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP).
„Wir erwarten, dass es ähnlich erfolgreich wird wie das Erasmus-Programm“, betonte Faßmann laut Aussendung weiter.
Das Europäische Solidaritätskorps soll jungen Menschen - aus der EU ebenso wie aus beitretenden Ländern, Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern, EFTA-Ländern und den Ländern des EWR und den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik - im Alter von 18 bis 30 Jahren offen stehen. Bestehende Verfahren, wie Erasmus+ und „Jugend in Aktion“, sollen die Grundlage bilden. Für die Jahre 2018 bis 2020 steht dafür ein Budget von 375,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Rat und das Europäische Parlament müssen die Verordnung jetzt noch unterzeichnen. Sobald dies geschehen ist, wird der Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt tags darauf in Kraft.