EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Polen: Mehrheit gegen weiteres Hearing
Warschau/Brüssel/Budapest (APA) - Im EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Polen ist Mitte Oktober wieder die EU-Kommission am Zug. Eine Mehrheit d...
Warschau/Brüssel/Budapest (APA) - Im EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Polen ist Mitte Oktober wieder die EU-Kommission am Zug. Eine Mehrheit der EU-Staaten habe sich auf Anfrage der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft gegen ein weiteres Hearing Polens ausgesprochen, hieß es Donnerstag aus Ratskreisen. Eine solche Möglichkeit sei zwar für die Sitzung im November nicht ausgeschlossen, doch soll jetzt die EU-Kommission informieren.
Im Streit um die Unabhängigkeit des Obersten Gerichts in Polen hat die EU-Kommission am Montag den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Die EU-Kommission beantragte ein Eilverfahren und vorläufige Maßnahmen, um ein Inkrafttreten der polnischen Justiz-Reformen vor dem 3. April 2019 zu verhindern. Damit sollen die vorläufigen Pensionierungen und Neubestellungen von Richtern in Warschau verhindert werden.
Das neue polnische Gesetz setzt das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herab. Dadurch könnten 27 von 72 Höchstrichtern ausgetauscht werden. Die EU-Kommission erklärte, das polnische Gesetz sei nicht in Einklang mit EU-Recht.
Erstmals auf die Tagesordnung des Allgemeinen EU-Ministerrates im Oktober kommt neben Polen auch das vom EU-Parlament mit Zweidrittelmehrheit beschlossene EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn. Dabei will die österreichische EU-Ratspräsidentschaft zunächst über das Verfahren und die Stellungnahme des EU-Parlaments informieren und praktische Fragen diskutieren, hieß es. Ungarn beeinsprucht das Verfahren, weil bei der Abstimmung im EU-Parlament Enthaltungen nicht gezählt wurden.