Anwaltstag - Strache: Politik muss Interessensausgleich dienen

Wien (APA) - Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) war heuer erstmals bei der Eröffnung des Anwaltstages in der Österreichischen Nationa...

Wien (APA) - Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) war heuer erstmals bei der Eröffnung des Anwaltstages in der Österreichischen Nationalbibliothek - und warb dort um Verständnis für Maßnahmen, die die Regierung unter dem Titel Terrorismusbekämpfung und effiziente Strafverfolgung setzt. Denn die Anwälte warnen immer wieder vor Entwicklungen Richtung Überwachungsstaat.

So stellte ÖRAK-Präsident Rupert Wolff auch am Freitag wieder fest, dass Maßnahmen wie Sicherheitspaket oder Vorratsdatenspeicherung „Terroristen nicht von ihren Gräueltaten abhalten“, sondern „ausschließlich die Bürgerrechte aushöhlen und damit den Bürger im sensiblen Verhältnis zu seinem Staat schlechter stellen“.

Er teile über weite Strecken, was die Anwaltschaft politisch vertritt, versicherte Strache - und könne „nur entgegenhalten, dass die Politik immer dem Interessensausgleich dienen muss“. Die Regierung wisse, dass der Grat zwischen effizienter Strafverfolgung und dem Schutz der Bürgerrechte schmal sei. „Ich bitte Sie, auch uns Volksvertreter zu verstehen“ und gemeinsam mit allen Bürgern „diesen schmalen Grat als Ortskundige zu gehen“, appellierte er an Anwälte.

Denn es sei eine wichtige politische Aufgabe, die Grundsätze der demokratischen Tradition zu verteidigen und stärken. Österreich habe die „besondere Verantwortung, dem Schrecken von totalitären Regimen, aber auch politische Strömungen, welche unsere Bürgerrechte verhöhnen und missachten, vehement entgegenzutreten“.

Strache erklärte den Rechtsanwälten auch, warum er die EU oft kritisiert: Europa könne heute der „geopolitische Raum einer neuen Qualität von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit“ sein. Er sei überzeugt, „dass wir uns von hier aus bereit machen müssen, die Welt in eine geordnete Zukunft zu führen“.

Für Justizminister Josef Moser (ÖVP) ist die Stärkung rechtsstaatlicher Standards „ein zentrales Thema“. Die Justiz sei Garant für Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Grundrechte, auch in der fortschreitenden Globalisierung.

Ihr stehe ein „unverändert taugliches Instrumentarium“ zur Verfügung, „die Betonung der Vernunft als zentrale (auch Urteils)Instanz, der Kampf gegen Vorurteile, die grundlegende Orientierung an der Wissenschaftlichkeit, eine stark ausgeprägte Toleranz und letztlich wohl auch gesetzlich verbürgte Rechte und Pflichten“. Auch angesichts der vielen Krisen und Herausforderungen der Gegenwart seien „die Mittel des Rechts immer noch die erste Wahl und müssen es nach unserem Verständnis auch bleiben“, betonte Moser.