Standortgesetz - WWF bringt Säumnisbeschwerde gegen Köstinger ein
Wien (APA) - Das geplante Standortentwicklungsgesetz der Regierung erntete im Sommer von fast allen Seiten fundamentale Kritik. Das hauptbet...
Wien (APA) - Das geplante Standortentwicklungsgesetz der Regierung erntete im Sommer von fast allen Seiten fundamentale Kritik. Das hauptbetroffene Umweltministerium hingegen hat seine Begutachtungsstellungnahme nicht veröffentlicht. Auch zur vom WWF eingebrachten Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz hüllt sich das Ministerium seit über fünf Wochen in Schweigen, kritisiert die Umweltschutzorganisation.
„Daher haben wir jetzt eine gerichtliche Säumnisbeschwerde eingebracht. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf wichtige Umweltinformationen“, so Hanna Simons, Leiterin der Natur- und Umweltschutzabteilung des WWF Österreich, am Freitag in einer Aussendung. „Bisher hat das Umweltministerium weder die vom WWF beantragte Stellungnahme veröffentlicht noch begründet, aufgrund welcher Rechtsgrundlage diese zurückgehalten wird“, heißt es weiter.
Das Ministerium erklärte gegenüber der APA, Anfragen fristgerecht beantworten zu wollen. Entsprechende Fristen würden noch laufen.
Die Anfrage der Umweltschutzorganisation erfolgte auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG), das den freien Zugang zu Umweltinformationen sicherstellen soll. Dazu gehören auch Stellungnahmen, verweist der WWF auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs. Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) habe nun bis zu drei Monate Zeit, auf die Beschwerde zu reagieren, so WWF-Sprecher Volker Hollenstein zur APA. „Die Stellungnahme ist auf Knopfdruck verfügbar“, sagte er.
Weil sie bisher nicht veröffentlicht wurde, erhielt das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gestern Abend auch die Bronze-Medaille beim diesjährigen Amtsgeheimnis-Award. „Die Mauer des Schweigens“. Zwar ist eine Veröffentlichung von Stellungnahmen zu Entwürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber absolut üblich, meinte das Forum Informationsfreiheit (FOI). Auch Verfassungsgerichtshofs-Präsidentin Brigitte Bierlein bezeichnete das Vorgehen des Ministeriums Ende August als „etwas eigenartig“.