51 Fragen zu Lift-Deal in Kals
Zu welchem Preis trat die Osttirol Invest den Anteil an den Kalser Liften an Schultz ab? Das will die Liste Fritz via Anfrage herausfinden.
Von Max Strozzi
Innsbruck –Zuletzt wurde es ruhig um die Landestochter Osttirol Invest (OIG), die zum Teil dem Land gehört. Im Juli wurde bekannt, dass die OIG aus den Bergbahnen Kals aussteigt und ihre 25 %-Beteiligung an die Schultz Gruppe abgibt. Die 6 Mio. Euro schwere Beteiligung war immer schon umstritten, vor allem wegen der Frage, ob das Land den Bergbahnen verbotenerweise einen so genannten verlorenen Zuschuss gewährt hat.
Die Osttirol Invest hatte den Wert ihrer Beteiligung an den Bergbahnen im Lauf der Jahre zur Gänze abgeschrieben und damit letztlich als wertlos erachtet. Was insofern bemerkenswert ist, als dass es bei den Kalser Bergbahnen zum einen um die Seilbahnen geht, zum anderen auch um Grundstücke. So gehören etwa 11.285 m² rund um die Talstation den Bergbahnen, wie auch weitere 34.500 m², auf denen Schultz das Gradonna Resort errichtet hat.
Mit dem Ausstieg der OIG und der Übertragung ihrer Bergbahn-Anteile an das Schultz-Liftimperium sind etliche Fragen immer noch offen. Zum Beispiel, zu welchem Preis die Beteiligung an Schultz ging. Die Antwort aus dem Büro der zuständigen LR Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP) hatte zuletzt verwundert. Die Beteiligung sei nicht verkauft worden, hieß es.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Liste Fritz nun eine schriftliche Anfrage an Zoller-Frischauf im Landtag eingebracht und verlangt Details zum Kalser Bergbahn-Deal. Insgesamt 51 Fragen hat Fritz-Mandatar Markus Sint formuliert. Etwa, weshalb der Wert der Beteiligung der OIG an den Kalser Bergbahnen von ursprünglich 6 Mio. Euro im Laufe der Jahre auf null abgeschrieben und damit als wertlos bilanziert wurde. Oder, wie viel Schultz für den OIG-Anteil gezahlt hat.
Interessant in diesem Zusammenhang: Bereits im Jahr 2008, als die OIG bei den Bergbahnen einstieg, wurde vertraglich der Preis im Fall einer künftigen Übertragung der Anteile von der OIG an Schultz geregelt. Wie aus einem Bericht des Landesrechnungshofs 2012 hervorgeht, „errechnet sich der Abtretungspreis nach der Ertragswertmethode und ist somit von den zukünftigen Erträgen (Netto-Cashflow) der Unternehmen abhängig“. Auch dazu fordert die Liste Fritz Details.