Neue Versicherungsmodelle für Reisebüros und Reiseveranstalter
Wien (APA) - Nach langen Verhandlungen ist die neue Pauschalreiseverordnung fixiert. Sie soll mit 1. Oktober verlautbart werden und ab 2. Ok...
Wien (APA) - Nach langen Verhandlungen ist die neue Pauschalreiseverordnung fixiert. Sie soll mit 1. Oktober verlautbart werden und ab 2. Oktober gelten, teilte die Wirtschaftskammer am Freitagnachmittag mit. Die Neuregelung war durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie notwendig geworden, die strengere Regelungen für die Insolvenzabsicherung vorsieht.
Auf Kritik in der Branche stießen die Pläne, weil auch eine markante Erhöhung des abzusichernden Prozentsatzes im Entwurf auf 20 Prozent bzw. für Spitzenmonate auf 50 Prozent vorgesehen war. Der Absicherungsprozentsatz beträgt nun 18 Prozent.
„Der Fachverband hat bis zuletzt für eine unternehmerfreundliche Lösung gekämpft und konnte gegenüber dem Begutachtungsentwurf vom Sommer dieses Jahres in einigen Punkten noch Verbesserungen erreichen“, betont Felix König, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich. Er bedauert, dass es von Seiten des zuständigen Wirtschaftsministeriums zu keiner deutlicheren Bewegung - vor allem beim Absicherungsprozentsatz gekommen sei.
Künftig ist als maßgeblicher Umsatz nicht der Gesamtumsatz des Unternehmens heranzuziehen, sondern der Umsatz aus der Veranstaltung von Pauschalreisen bzw. der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Anstelle der obligaten 50 Prozent haben Veranstalter, die in einem Spitzenmonat mehr als 1 Mio. Euro Umsatz machen die Optionsmöglichkeit, in die allgemeingültige, prozentuell niedrigere Absicherung wechseln zu können. Dh. sie müssen dann 18 Prozent (mindestens 500.000 Euro) des diesbezüglichen Jahresumsatzes aus der Veranstaltung von Pauschalreisen und Vermittlung verbundener Reiseleistungen und nicht mehr 50 Prozent des maßgeblichen Umsatzes des Spitzenmonats absichern.
Für Betriebe, die eine betragsmäßig unbeschränkte Risikoabdeckung gemeldet haben, gilt die Beschränkung bei den Anzahlungen nicht. Sie können auch höhere Anzahlungen als 20 Prozent entgegennehmen. Diese Möglichkeit hat der Fachverband in den Verhandlungen immer wieder gefordert, um den Reiseunternehmen die notwendige Liquidität zurückzugeben und so die Verschärfung der Insolvenzabsicherung abzumildern.