Mindestsicherung - Neuregelung „auf gutem Weg“
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA 184 vom 29.09.2018 muss es im 1. Absatz/2.S...
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA 184 vom 29.09.2018 muss es im 1. Absatz/2.Satz richtig heißen: „Laut einem Bericht des „KURIER“ (nicht: „der „Presse““). Im 2. Absatz/3.Satz muss es richtig heißen: „Laut „KURIER“ sollen die Regierungskoordinatoren... (nicht: „Laut „Presse““) --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA) - Die lange angekündigte „Mindestsicherung neu“ soll nun bald finalisiert werden. Laut einem Bericht des „Kurier“ (Samstag-Ausgabe) soll es dazu „in den kommenden Tagen“ Verhandlungen auf Regierungsebene über die letzten Details geben. Aus Regierungskreisen hieß es dazu gegenüber der APA, man sei „auf gutem Weg“, einen fixierten Zeitplan gibt es aber noch nicht.
Die Materie sei in den „Endverhandlungen“, hieß es seitens der türkis-blauen Koalition am Samstag. Man lasse derzeit die Vorhaben von Experten prüfen, um mit den Plänen auf der sicheren Seite zu sein - etwa, damit die Lösung auch verfassungsrechtlich wasserdicht ist. Laut „Kurier“ sollen die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) mit Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) die letzten Details ausverhandeln. Auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache soll an den Gesprächen teilnehmen.
Eine Punktation zur neuen Mindestsicherung war schon Ende Mai im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach im Ministerrat. Demnach planen ÖVP und FPÖ, dass die Mindestsicherung in Zukunft maximal 863,04 Euro für Einzelpersonen beträgt. 300 Euro davon erhalten Personen nur mit österreichischem Pflichtschulabschluss oder wenn sie gewisse Voraussetzungen wie das Deutschniveau B1 oder Englischlevel C1 erfüllen. Wer also nicht ausreichend Deutsch kann, bekommt nur 563 Euro.
Die 863 Euro sind ein Maximalwert als Vorgabe für die Länder. Diese können innerhalb dieses Rahmens auch niedrigere Summen vorsehen, wenn die Wohnkosten in der Region besonders niedrig sind. Auch inwieweit die Vergütung über Sachleistungen erfolgt, sollen die Länder mitbestimmen können. Wohnkosten sind wenn möglich überhaupt als Sachleistung zu gewähren. Änderungen soll es auch bei den Kinderzuschlägen geben, wo dem ersten Kind maximal 25 Prozent der Leistung (wobei hier der Bezugspunkt immer die 863 Euro sind) vergütet werden, dem zweiten höchstens 15 Prozent und ab dem dritten maximal fünf Prozent. Abfederungen gibt es für Alleinerzieher. Sie sollen für das erste Kind zusätzlich maximal 100 Euro bekommen, für das zweite 75 Euro, für das dritte 50 und ab dem vierten jeweils 25 Euro. Für EU-Bürger und sonstige Drittstaatsangehörige soll eine fünfjährige Wartefrist gelten.