Prüfung: CSU-Ministerien verstießen eventuell gegen Parteiengesetz

Hamburg (APA/AFP) - Von der CSU geführte Bundesministerien haben mit ihrer Zuarbeit für Wahlkampftermine vor der deutschen Bundestagswahl 20...

Hamburg (APA/AFP) - Von der CSU geführte Bundesministerien haben mit ihrer Zuarbeit für Wahlkampftermine vor der deutschen Bundestagswahl 2017 möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen. Das ergab eine Prüfung der deutschen Bundestagsverwaltung, wie ein Sprecher dem „Stern“ laut Bericht vom Montag sagte. Es gebe „erste Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz“.

Demnach prüft die Bundestagsverwaltung Vorgänge, über die der „Stern“ und das ARD-Magazin „Report Mainz“ im Dezember berichtet hatten. Die drei damals CSU-geführten Ministerien für Entwicklung, Landwirtschaft und Verkehr beanspruchten den Berichten zufolge anders als fast alle anderen Ressorts der Bundesregierung ausdrücklich das Recht, ihren Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären auch für Parteitermine zuzuarbeiten.

Die Spitzen des Hauses würden „bei öffentlichen Terminen immer auch als Bundesminister“ beziehungsweise Parlamentarische Staatssekretäre „wahrgenommen“ und das „unabhängig von Anlass und Veranstalter“, argumentierten Ende 2017 die drei damals CSU-geführten Ministerien wortgleich.

Die Hinweise auf Verstöße müssten aber „noch im Einzelnen ausgewertet werden“, hob der Sprecher der Bundestagsverwaltung laut „Stern“ hervor. Er verwies auf mögliche „Grautöne“ bei der Verwendung öffentlicher Mittel. Überdies bedürfe es „einer Zurechenbarkeit regierungsamtlicher Verstöße zu den maßgeblichen Parteiverantwortlichen“ und es müsse „im Hinblick auf eine finanzielle Sanktionierung von Fehlverhalten einer Partei“ auch „eine Quantifizierung des jeweiligen Verstoßes erfolgen“.