Kompetenzbereinigung: Paket soll klare Zuständigkeiten bringen
Wien (APA) - Justizminister Josef Moser (ÖVP) bringt am Mittwoch ein - mit den Ländern ausverhandeltes - Paket zur Bereinigung der Kompetenz...
Wien (APA) - Justizminister Josef Moser (ÖVP) bringt am Mittwoch ein - mit den Ländern ausverhandeltes - Paket zur Bereinigung der Kompetenzen von Bund und Ländern in den Ministerrat. Mit dem Vorhaben sollen zahlreiche Kompetenzen entflochten werden, etwa die Kinder- und Jugendhilfe „verländert“ werden. Noch nicht umfasst sind die Mindestsicherung, Heil- und Pflegeanstalten sowie das Elektrizitätswesen.
Mit dem vorliegenden Entwurf, den Moser in Teilen bereits im Juni in Begutachtung geschickt hatte und nun in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Moderner Bundesstaat“ endverhandelt wurde, sollen zersplitterte Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern sowie die daraus resultierenden Doppelgleisigkeiten beseitigt werden. Neun der zwölf im Artikel 12 der Bundesverfassung festgeschriebenen „Kompetenztatbestände“ werden damit neu geregelt, darüber hinaus sind auch weitere Entflechtungen geplant.
Letztlich ist vorgesehen, den Art. 12 der Bundesverfassung komplett abzuschaffen. Dazu bedarf es aber auch der Neuregelung der Bereiche „Armenwesen“ (Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung), „Heil- und Pflegeanstalten“ (z.B. Krankenanstalten, Spitäler) sowie „Elektrizitätswesen“. Diese drei Punkte sollen in weiteren Bund-Länder-Gesprächen verhandelt werden und im ersten Halbjahr 2019 zum Abschluss gebracht werden.
Laut dem der APA vorliegenden Entwurf ist es Ziel des Vorhabens, einen „modernen Bundesstaat, einen klaren Föderalismus und eine bürgenahe und transparente Verwaltung“ zu schaffen. Der Plan stelle „die größte systematische Verfassungsreform im Bereich der Kompetenzen seit 1929“ dar, heißt es.
Bei sechs der zwölf Kompetenztatbestände (im Artikel 12 B-VG) sollen sowohl Gesetzgebung wie auch Vollzug zu den Ländern wandern. Konkret sind dies die Bereiche „Volkspflegestätten“ (welche diverse öffentliche Einrichtungen regelt, z.B. für sportliche Betätigung, Gesundheitspflege, Behindertenbetreuung), die „Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge“ (Kinder- und Jugendhilfe), die Regelungen über Thermalwasser („natürliche Heilvorkommen“) sowie der Bereich der „Bodenreform“ (Regulierung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen). Auch die Themenfelder „Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge“ (z.B. die Regelung von Mindestpflanzabständen) sowie Anforderungen an „Kurorte sowie Kuranstalten und Kureinrichtungen“ (z.B. die medizinischen Standards) werden „verländert“.
An den Bund gehen soll die Kompetenz bei der „Bevölkerungspolitik“ (z.B. Maßnahmen zur Hebung der Geburtenzahl), jene bei „öffentlichen Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten“ (z.B. Gemeindevermittlungsämter) sowie der Punkt Arbeiterrecht/Arbeiter-Angestelltenschutz im land- und forstwirtschaftlichen Bereich.
Neben den Änderungen im Artikel 12 der Bundesverfassung sieht die Novelle weitere Neuerungen vor, etwa die Abschaffung der Blockademöglichkeiten im „Übergangsgesetz 1920“, welches den Übergang in das per 1. Oktober 1920 beschlossene Verfassungssystem regelte. Aktuell enthält das Gesetz noch wechselseitige Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern, die nun fallen sollen. So muss etwa künftig die Bundesregierung zur Bestellung eines Landesamtsdirektors keine Zustimmung mehr geben, auch die gegenseitigen Zustimmungsrechte in Bezug auf eine Änderung in den Sprengeln der politischen Bezirke bzw. der Bezirksgerichte fällt weg.
Der weitere Zeitplan sieht vor, dass das Paket nach dem Ministerrats-Beschluss am kommenden Mittwoch im November im entsprechenden Nationalrats-Ausschuss behandelt wird. Der Beschluss, für den die Regierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat und teilweise auch im Bundesrat benötigt (und damit die Zustimmung der SPÖ), ist für Dezember angepeilt.