Deutscher Bund schreibt Flüchtlingshilfe für Länder für 2019 fort

Berlin (APA/AFP) - Das deutsche Finanzministerium hat einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zurückgewiesen, wonach die Bundesregierung Lä...

Berlin (APA/AFP) - Das deutsche Finanzministerium hat einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zurückgewiesen, wonach die Bundesregierung Länder und Gemeinden bei den Kosten für die Integration von Flüchtlingen um weitere 15 Milliarden Euro entlasten wolle. Vielmehr werde die Unterstützung für das Jahr 2019 fortgeschrieben.

Zusätzlich entlastet werden die Länder allerdings wegen der vollständigen Tilgung des Fonds „Deutsche Einheit“, wie das Ministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Hintergrund ist ein vom Finanzministerium vorgelegter Gesetzentwurf zur Bund-Länder-Finanzverteilung, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden dürfte. Dieser sieht dem Ministerium zufolge gemäß einer gemeinsamen Absprache vom September vor, dass der Bund Länder und Kommunen im Jahr 2019 mit 6,85 Milliarden Euro bei der Bewältigung vor allem von fluchtbedingten Integrationskosten unterstützt.

Davon entfallen dem Gesetzentwurf zufolge, der AFP am Dienstag in Berlin vorlag, 2,44 Milliarden Euro auf die Fortsetzung der Integrationspauschale für 2019, 1,61 Milliarden Euro auf die Ergebnisse der Spitzabrechnung der Kosten pro Asylbewerber bis 2018 und 1,8 Milliarden Euro auf Entlastungen bei den Kosten für Unterkünfte. Dazu kommen 482 Millionen Euro als Abschlagszahlung des Bundes für Kosten der Länder für Asylbewerber und Flüchtlinge im Jahr 2019 sowie 500 Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung.

Bei der Integrationspauschale bedeutet dies eine Aufstockung um 435 Millionen Euro. Hier verzichtet der Bund zudem laut „SZ“ auf das Kontrollrecht, ob die Länder das Geld tatsächlich für Integrationsleistungen verwenden. Auch solle bei den Integrationskosten nicht mehr wie bisher exakt für jeden einzelnen Flüchtling abgerechnet werden.

Der in Verbindung mit der Wiedervereinigung aufgelegte Fonds „Deutsche Einheit“ soll dem Gesetzentwurf zufolge bis voraussichtlich Ende 2018 vollständig getilgt werden. Da damit auch der bisherige Anteil von Ländern und Kommunen an den Tilgungskosten entfällt, ergebe sich daraus ab 2019 für diese dauerhafte Minderausgaben von jährlich 2,22 Milliarden Euro. Dies führt in der Gesamtsumme zu der Entlastung für Länder und Kommunen um gut 15 Milliarden Euro bis 2022.

Um den Wegfall der Tilgungskosten umzusetzen, werden mit dem neuen Gesetz Änderungen bei Umsatzsteuerverteilung und Finanzausgleich, die für den Fonds „Deutsche Einheit“ vorgenommen worden waren, wieder rückgängig gemacht.