Ex-Bürgermeister - Angeklagter räumte ZMR-Scheinanmeldungen ein
St. Pölten (APA) - Im Prozess gegen einen ehemaligen Bürgermeister aus dem Mostviertel hat dieser eingeräumt, dass in mehreren Fällen Schein...
St. Pölten (APA) - Im Prozess gegen einen ehemaligen Bürgermeister aus dem Mostviertel hat dieser eingeräumt, dass in mehreren Fällen Scheinmeldungen im Zentralen Melderegister (ZMR) vorgenommen worden waren. Einige davon habe er auf dem PC des Zweitangeklagten selbst getätigt, erklärte der 49-Jährige. Dies sei aber nie wegen seines Gehalts, sondern immer nur aufgrund der Wählerevidenz geschehen.
„Jede Wählerstimme zugunsten meiner Person war ein wichtiges Argument“, so der ehemalige Gemeindechef. Das Überspringen der 2.500-Einwohner-Schwelle sei kein Anreiz gewesen, die Marktgemeinde habe auch ohne die Scheinmeldungen diese Marke überschritten. Dass 2.500 Einwohner eine relevante Schwelle für das Gehalt ist, sei ihm bekannt gewesen, sagte der ehemalige Bürgermeister auf eine Frage des Richters. Ob die ZMR-Anmeldungen allen Betroffenen kommuniziert wurden, beantwortete der Beschuldigte nicht.
Erst durch das Ermittlungsverfahren habe er erfahren, dass für das Wohnbauprojekt einer Genossenschaft 48.000 Euro Aufschließungsgebühren nicht vorgeschrieben worden waren, so der Erstangeklagte. Dies sei eine „Verschlampung in der Verwaltung“, also der Fehler einer Gemeindeangestellten, rechtfertigte sich der 49-Jährige. Die Zeugenaussagen zweier Mitarbeiterinnen, wonach es eine mündliche Anordnung des Bürgermeisters dafür gegeben habe, mit der Vorschreibung der Gebühren noch zu warten, bezeichnete der Ex-Politiker als „Schutzbehauptungen“.
Im Zuge des Bauverfahrens sei er mit dem Architekten, dem Baumeister und anderen in das Projekt involvierten Personen in Berührung gekommen. Mit diesen Leuten habe er davor und danach nichts zu tun gehabt. Davon, dass derartige Gebühren nicht vorgeschrieben werden, habe er selbst nichts.
Die mobile Musikanlage, die er laut Anklage unter Vorlage einer gefälschten Rechnung als sein Eigentum reklamiert haben soll, sei das persönliche Geschenk eines ihm gut bekannten Unternehmens gewesen, so der 49-Jährige. 2014 habe er das im Gemeinde-Bauhof gelagerte Gerät abholen wollen, worauf ihm entgegnet worden sei, dass er dafür eine Rechnung vorweisen müsse. Nachdem er die Anlage nicht mithilfe einer geschwärzten Rechnung herausbekommen hatte, habe er das Gerät einfach abgeholt, da es ja ihm gehört habe.
Anschuldigungen um den Förderantrag einer Photovoltaik-Anlage im Wert von 11.700 Euro gab der Erstangeklagte zu. Auch, dass er Verteidigerkosten für einen Rechtsstreit, die ihm von der Versicherung bereits ersetzt worden waren, von der Marktgemeinde forderte, räumte der 49-Jährige ein.
Die Schöffenverhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt. Auf dem Programm stehen Befragungen weiterer Angeklagter.