OGH hob Kremser Urteil gegen Holocaust-Leugner teilweise auf
Krems/Wien (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil des Landesgerichts Krems gegen einen Holocaust-Leugner teilweise aufgehoben....
Krems/Wien (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil des Landesgerichts Krems gegen einen Holocaust-Leugner teilweise aufgehoben. Der 66-Jährige hatte im März vier Jahre Haft erhalten, zudem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen. Nun hob das Höchstgericht den Wahrspruch zur Zusatzfrage nach der Zurechnungsunfähigkeit und das darauf beruhende Urteil auf.
Damit wurde der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten teilweise stattgegeben. Der 66-Jährige, der in Briefen aus der Justizanstalt Stein u.a. an den Justizminister und die Parlamentsabgeordneten die Existenz von Gaskammern in der NS-Zeit bestritten und Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften getätigt hatte, war am 26. März nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Bei der Zusatzfrage hatten die Geschworenen - im Gegensatz zum Ergebnis des psychiatrischen Sachverständigengutachtens - mit sieben zu eins Stimmen dafür votiert, dass der 66-Jährige zurechnungsfähig sei. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe war eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch ausgesprochen worden. Der Angeklagte hatte daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde und - so wie die Staatsanwaltschaft - Berufung angemeldet.
„In der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse, die die Einschätzung des Sachverständigen in Fragen stellen und die Annahme der Laienrichter stützen, sind nicht ersichtlich“, hieß es in der OGH-Entscheidung. Die aufgehobenen Teile des Verfahrens müssen nun neuerlich vor einem Geschworenengericht in Krems verhandelt werden.