Listenhunde 2 - Hundeführschein wird verschärft

Wien (APA) - Änderungen gibt es auch rund um den Hundeführschein. Ein solcher ist in Wien für Besitzer von Kampfhunden bereits seit 2010 Pfl...

Wien (APA) - Änderungen gibt es auch rund um den Hundeführschein. Ein solcher ist in Wien für Besitzer von Kampfhunden bereits seit 2010 Pflicht. Nun werden die Modalitäten allerdings verschärft. Die Prüfung selbst wird umfangreicher, da der Praxisteil erweitert wird. Außerdem muss man zwei Jahre nach der Prüfung verpflichtend nochmals antreten, kündigte Sima an.

Derzeit werde der Führschein meistens dann absolviert, wenn der Hund erst einige Monate alt ist. Die Prüfer hätten aber vielfach rückgemeldet, dass ein nochmaliges Antreten mit dem erwachsenen Tier sinnvoll sei, erklärte Sima. Denn die Vierbeiner würden sich oft noch entwickeln.

Außerdem räumt die Novelle des Tierhaltegesetzes den Hundeprüfern mehr Kompetenzen ein. „Sie können dann Wiederholungsprüfungen, zusätzliche Trainingseinheiten oder Schulungen anordnen“, so die Ressortchefin. Ebenfalls neu ist, dass auch ein Nicht-Listenhund dann führscheinpflichtig wird, wenn es zu einem Bissvorfall kommt. Bisher war dies Ermessenssache der Polizei. Für den Antritt zur Prüfung ist jedenfalls ein Zehn-Stunden-Training Voraussetzung.

Bittet ein Listenhundehalter einen Verwandten oder Freund, mit seinem Tier Gassi zu gehen, braucht dieser ebenfalls einen Hundeführschein. Das war schon bisher so. In der Novelle wird nun aber eine Mindeststrafe von 200 Euro bei Verstoß festgeschrieben. Bereits beim zweiten Mal wird der Hund abgenommen.

Das Gesetz beinhaltet schließlich auch ein Zuchtverbot von Listenhunden in Wien. Wobei Sima einräumte, dass dies in der Hauptstadt schon jetzt so gut wie kein Thema sei. Macht es trotzdem jemand, winkt eine Mindeststrafe von 1.000 Euro, wobei hier eine einjährige Übergangsfrist gilt.

Beschlossen werden soll das Regelwerk bereits in der Landtagssitzung am 25. Oktober. Bei jenen Passagen, die die Polizei betreffen - also etwa Alko-Limit und Maulkorbpflicht -, muss auch das Innenministerium noch seinen Sanktus geben. Dafür gibt es eine achtwöchige Frist. Ziel ist es laut Sima, dass sämtliche Neuerungen noch heuer wirksam werden.

In Wien waren mit Ende 2017 exakt 55.581 Hunde gemeldet - sechs Prozent oder rund 3.300 davon waren Listenhunde. Seit 2010 gab es laut Rathaus in etwa 2.500 Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Tierhaltegesetz. Allein heuer wurden bereits 18 Tiere abgenommen, sieben davon aufgrund eines fehlenden Hundeführscheins und sechs infolge von Bissvorfällen.