Prozess

Häftling wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt: Freispruch

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© TT/Julia Hammerle

Der Steirer soll von einem Justizwachebeamten ein Handy, Drogen und einen USB-Stick verlangt haben. Der Angeklagte leugnete alles, wurde aber sowieso freigesprochen, weil die Sache verjährt ist.

Graz – Ein Häftling ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch in Bezug auf einen Justizwachebeamten auf der Anklagebank gesessen. Er soll den Beamten mit Nachdruck ersucht haben, ihm ein Handy, Drogen und einen USB-Stick zu besorgen. Der Angeklagte leugnete alles, wurde aber sowieso freigesprochen, weil die Sache verjährt ist.

Das Schmuggeln verbotener Gegenstände ist in Gefängnissen nicht so ungewöhnlich. Im Fall des 39-jährigen Steirers, der derzeit eine Haft wegen Körperverletzung verbüßt, war ein Justizwachebeamter involviert. Dieser hatte den Insassen gemeldet, weil dieser mehrmals verschiedene Dinge von ihm gefordert haben soll. Angeblich drohte er damit, der Familie des Beamten etwas anzutun, wenn dieser seine Wünsche nicht erfüllen würde.

Bei der Verhandlung war auch die Mutter des Angeklagten im Zuschauerbereich anwesend. Sie betonte immer wieder: „Er ist unschuldig.“ Der 39-Jährige gab seinerseits an, der Justizwachebeamte - den er gut kennt, weil er neben dessen Vater wohnt - hätte ihm gedroht, er würde dafür sorgen, dass er von der Karlau in Graz nach Stein verlegt werden würde. „Ich habe das sofort gemeldet, aber das hat niemanden interessiert“, empörte sich der Beschuldigte.

Die ganze Aufregung sowie die langwierige Verhandlung waren allerdings umsonst, denn wie sich herausstellte, ist die Sache bereits verjährt. Der Beamte hatte zunächst angegeben, der Vorfall hätte sich 2015 abgespielt, der Häftling war aber nur bis Mai 2013 in der Karlau. „Dem Staatsanwalt hätte das auch früher auffallen können“, meinte die Verteidigerin. Ihr Mandant wurde freigesprochen. Er befindet sich jetzt übrigens in der Strafvollzugsanstalt Stein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)