Pflegeregress: Weiter Vermögenszugriffe in einigen Ländern
Wien (APA) - Der seit Jahresbeginn 2018 abgeschaffte Pflegeregress sorgt weiter für Konfliktstoff: Obwohl der Oberste Gerichtshof (OGH) eine...
Wien (APA) - Der seit Jahresbeginn 2018 abgeschaffte Pflegeregress sorgt weiter für Konfliktstoff: Obwohl der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Vermögenszugriff bei früheren Leistungen ausgeschlossen hat, gibt es weiter finanzielle Begehrlichkeiten einiger Bundesländer. Es fehle Rechtssicherheit in Altfällen, sagen diese. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) bestreitet das.
Es geht um Fälle, bei denen schon vor 1. Jänner 2018 ein rechtskräftiger Bescheid vorgelegen ist sowie jene, bei denen Land oder Gemeinde nach wie vor im Grundbuch stehen, berichtete das ORF-“Morgenjournal“ am Mittwoch. Laut „Kurier“ gibt es allein in Wien rund 4.000 Betroffene. Forderungen gibt es etwa auch in Oberösterreich. Niederösterreich und Kärnten haben hingegen bereits auf alle Ansprüche verzichtet. Auch die beiden ÖVP-geführten Bundesländer Salzburg und Vorarlberg tun das jetzt.
Bereits am Wochenende hatte Volksanwalt Günther Kräuter im ORF-Radio kritisiert, dass keine Übergangsregelungen geschaffen wurden. Es gebe jetzt zwei Möglichkeiten: „Einerseits verzichten die Länder einheitlich auf Ansprüche und Forderungen die noch offen sind, oder der Bundesgesetzgeber wird jetzt tätig und schafft eine einheitliche Regelung.“
Der Wiener Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) entschuldigte sich am Mittwoch für die Vorgehensweise. „Natürlich ist das völlig unzufriedenstellend und natürlich sind die Menschen auch angefressen“, man könne aber nicht anders handeln, weil es um Steuergeld gehe. Weil es kein Durchführungsgesetz gebe, müsse nun über die Judikatur Klarheit geschaffen werden, meinte er.
Hartinger-Klein (FPÖ) bestritt das am Mittwoch. „Aus meiner Sicht sind die Regeln klar, die Länder haben es zu vollziehen“, sagte sie unter Verweis auf den OGH-Spruch im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Aus ihrer Sicht gilt das auch für Altfälle. „Wenn Länder Fragen habe, können sie sich gerne an mich wenden“, meinte sie.