Nach umstrittenem Urteil: Maurer antwortet Hasspostern
Auf ironische Art und Weise versucht die ehemalige grüne Abgeordnete Sigrid Maurer, dem Urteil in ihrem Prozess wegen übler Nachrede gerecht zu werden.
Wien — Sigrid Maurer hat auf humorvolle Weise auf Twitter gezeigt, wie sie nach derzeitiger Rechtslage auf Hasspostings regieren könnte. Sie müsse den Absender aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat.
„Künftiges Management von direct messages auf social media sieht dann so aus. Stichwort journalistische Sorgfaltspflicht.", schrieb die frühere Grüne-Abgeordnete. Darunter das Posting (samt Rechtschreibfehlern): „Hass hast du dir verdient. Zu Weinachten gibt es Seil für dich und deines gleichen". Maurer antwortete darauf: „Sehr geehrter Herr ....., um meiner journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen bitte ich Sie um Bestätigung, dass Sie diese Nachricht tatsächlich selbst verfasst und abgesendet haben. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Sigi Maurer."
Justizminister gegen „Anlassgesetzgebung"
Das nicht rechtskräftige Urteil gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Mauerer wegen übler Nachrede ist für Justizminister Josef Moser (ÖVP) indes kein Grund für Anlassgesetzgebung. Dennoch ortetet er am Mittwoch vor dem Ministerrat Lücken im Gesetz, was Beleidigung in digitalen Medien betrifft. „Es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss", sagte Moser.
Der Justizminister verwies auf die bestehende Taskforce, die derartige Tatbestände, wie etwa Cybermobbing, erörtert. Man müsse auch schauen, welche Möglichkeiten es außerhalb des Strafrechts gebe, um sich dagegen effektiv zu wehren.
Den Fall Maurers wollte Moser allerdings nicht direkt kommentieren. Er wies aber darauf hin, dass es bei dem Prozess um die Tatsache gegangen sei, dass die beleidigende Mitteilung durch die ehemalige Grün-Mandatarin öffentlich gemacht worden sei.
Task Force soll nun doch Opferschutz prüfen
Dtaatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) bezeichnete indes um den Fall Maurer sexistische Belästigungen als "vollkommen inakzeptabel". "Daher befasst sich die Task Force Strafrecht im Bereich Opferschutz sehr intensiv mit der Frage, wie man hier mehr Bewusstsein schaffen kann", sagte die Politikerin.
Ziel müsse es sein, die gesellschaftliche Grundeinstellung dahin zu verändern, dass niemand mehr solchen Situationen ausgesetzt ist. Und, dass von Betroffenen Hilfe und Beratung in Anspruch genommen wird. "Eine Prüfung der gesetzlichen Lage ist ebenso Thema in der Task Force", betonte die Staatssekträtin im Innenministerium.
Als ein "Signal in eine falsche Richtung" hat die Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung Österreichs (kfbö), Veronika Pernsteiner, das Urteil gegen Maurer bezeichnet. "Frauen werden Prügel in den Weg gelegt, sind weiterhin sexistischen Anwürfen ausgesetzt und sollen das Gefühl haben, Gegenwehr ist nutzlos", kritisierte sie laut Kathpress.
Frauen brauchen Schutz vor Hass und Sexismus. Das sagte SPÖ-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek am Mittwoch. "Im Fall Sigrid Maurer findet eine de facto Täter-Opfer-Umkehr statt", betonte die frühere Frauenministerin. Die SPÖ-Frauen sprachen sich für verbesserte Sanktionsmöglichkeiten gegen verbale sexuelle Belästigung aus.
Beleidigung öffentlich gemacht
Maurer hatte am 30. Mai veröffentlicht, dass sie am Vortag vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. „Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.
Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht.
Lokalbesitzer plant weitere Schritte
Laut einer Erklärung seines Anwalts, Adrian Hollaender, erwägt der Lokalbesitzer indes weitere rechtliche Schritte gegen Sigrid Maurer. Der Schuldspruch für die ehemalige Grüne Abgeordnete sei aus juristischer Sicht zu erwarten gewesen, da die öffentliche Anprangerung die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten in eklatanter Weise verletzt habe.
Maurer hätte, bevor sie Derartiges öffentlich vorwirft, zunächst überprüfen müssen, ob er das war. „Er war es nicht! Daher war seine öffentliche Anprangerung rechtswidrig und erfüllte den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß Paragraf 111 Strafgesetzbuch", meinte Hollaender. „Das hat nichts mit Politik zu tun, das hat nichts mit Feminismus zu tun, das war einfach eine rechtswidrige öffentliche Diffamierung!" (TT.com/APA)