Brexit - Deutschland erleichtert britischen Firmen Rechtsform-Wechsel
Berlin (APA/dpa/Reuters) - Die deutsche Regierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Firmen nach britischem Recht die Niederlassungsfr...
Berlin (APA/dpa/Reuters) - Die deutsche Regierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Firmen nach britischem Recht die Niederlassungsfreiheit in Deutschland auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens sichert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin.
Es gehe um Unternehmen, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben, allerdings mit der Rechtsform einer „Limited“ nach britischem Recht registriert sind, wie Regierungssprecher Steffen Seibert sagte. Betroffen seien etwa 8.000 bis 10.000 Firmen.
Der Gesetzentwurf solle eine weitere Möglichkeit schaffen, die Rechtsform der Unternehmen zu ändern. Großbritannien soll Ende März kommenden Jahres die Europäische Union verlassen.
„Es ist wichtig, dass die Unternehmen noch vor dem Brexit tätig werden“, sagte die deutsche Justizministerin Katarina Barley Reuters. Kleinunternehmer und Existenzgründer, die eine Limited in Deutschland gegründet hätten, könnten sich auf die Unterstützung der Bundesregierung beim Brexit verlassen. „Wir wollen ihnen dabei helfen, entsprechende Vorsorge zu treffen.“
Nach dem Reuters vorliegendem Entwurf sind Gesellschaften nicht nur in der Rechtsform Limited (private company limited by shares), sondern auch der Rechtsform PLC (public limited company) betroffen. Der Entwurf des „Umwandlungsgesetzes“ soll die Verwandlung in eine Kommanditgesellschaft (KG), eine GmbH & Co KG oder eine UG & CO KG (haftungsbeschränkt) ermöglichen. Damit kann die Rechtsform einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) vermieden werden, bei der ein Eigenkapital von 25.000 Euro vorgeschrieben ist.