Prozess um Mostviertler Ex-Bürgermeister: Zweitangeklagter befragt

St. Pölten (APA) - Im Prozess um einen ehemaligen Bürgermeister aus dem Mostviertel ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten der 38-jäh...

St. Pölten (APA) - Im Prozess um einen ehemaligen Bürgermeister aus dem Mostviertel ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten der 38-jährige Zweitangeklagte befragt worden. Der ehemalige Leiter des Bauhofes der Marktgemeinde verneinte unter anderem, Scheinanmeldungen im Zentralen Melderegister (ZMR) vorgenommen zu haben. Der Mann hatte bereits am ersten Verhandlungstag alle Vorwürfe bestritten.

Der erstangeklagte Ex-Ortschef hatte sich am Dienstag teilschuldig bekannt. Dem 49-Jährigen werden Untreue, Betrug, Diebstahl sowie Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen. Die Gesamtschadenssumme beträgt 106.400 Euro.

An Scheinanmeldungen zum ZMR, die ihm laut Anklage vorgeworfen werden, könne er sich nicht erinnern, sagte der 38-Jährige, der sich wegen Bestechlichkeit, Untreue und Missbrauch der Amtsgewalt verantworten muss. Seit Dienstag sei ihm auch klar warum. Schließlich habe der ehemalige Bürgermeister am ersten Verhandlungstag gesagt, dass er die Einträge vom PC des Bauhofleiters getätigt habe. Die Frage des Richters, ob er dem Erstangeklagten dies zutraue, wollte der Beschuldigte nicht beantworten.

Zuständig für die ZMR-Anmeldungen seien zwei Gemeindebedienstete gewesen, „ich war quasi die Vertretung der Vertretung“, sagte der Zweitangeklagte. Die Zugangsdaten zum Login habe er aber sehr wohl gehabt, diese habe er in einem Buchkalender notiert, der immer auf seinem Schreibtisch gelegen sei. Der ehemalige Ortschef hatte am Dienstag erklärt, ZMR-Scheineintragungen nie wegen seines Gehalts, sondern immer nur aufgrund der Wählerevidenz gemacht zu haben. Er gehe aber davon aus, dass der Ex-Bürgermeister die Einträge tätigte, um sich das Gehalt sowie die Bedarfszuweisungen an die Gemeinde aufzubessern, sagte der Zweitangeklagte.

Den Vorwurf, eine Überweisung von 9.000 Euro aus dem Gemeindebudget für Streusplitt an eine Baufirma veranlasst und im Gegenzug Arbeiten an seiner privaten Gartenmauer vornehmen haben zu lassen, hatte der ehemalige Bürgermeister am ersten Verhandlungstag bestritten. Anstatt von 500 Tonnen Streusplitt sei 2013 Unterbau-Material bestellt worden. In der Budget-Position Winterdienst sei damals Geld übrig geblieben, dieses habe man für den Ausbau des Güterwegenetzes verwenden wollen, hatte der Erstangeklagte erklärt. Auf der Rechnung seien dennoch die 500 Tonnen Splitt ausgewiesen worden, weil es sonst nicht „in den Posten Winterdienst gepasst“ hätte.

Dem Zweitangeklagten wird angelastet, die Streusplitt-Rechnung im Wissen, dass keine Lieferung stattfinde, gegenzeichnet zu haben. Der 38-Jährige räumte ein, die Rechnung unterschrieben und damit für „sachlich und rechtlich richtig“ erklärt zu haben. Das habe er getan, weil ihm der Bürgermeister zuvor erklärt hätte, dass es sich dabei um eine Streusplitt-Liefervereinbarung für die nächsten Jahre handle und er sich „keine Sorgen“ machen solle. Von der Verwendung des Materials für den Güterwegebau habe er nichts gewusst. Dass der Ex-Bürgermeister eine Gartenmauer errichten ließ, habe er nur nebenbei mitbekommen, so der 38-Jährige.

Den Vorwurf, für die Gemeinde Baustoffe bestellt zu haben und dabei ein Gegengeschäft für den Weinhandel seines Vaters initiieren haben zu wollen, bestritt der Beschuldigte. Ebenso verneinte er mehrere Bestellungen einer Kanalreinigungsfirma bei seinem Vater, die laut Anklage an jene Umsätze geknüpft waren, die die Firma bei von der Gemeinde vergebenen Aufträgen gemacht hatte.