Arbeiterin in Fischfabrik in Wien als Geldwäscherin verurteilt

Wien (APA) - Eine 42 Jahre alte Frau, die als Arbeiterin in einer Fischfabrik beschäftigt ist, ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht fü...

Wien (APA) - Eine 42 Jahre alte Frau, die als Arbeiterin in einer Fischfabrik beschäftigt ist, ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen als Geldwäscherin verurteilt worden. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Olivia-Nina Frigo) verhängte über die bisher Unbescholtene zwei Jahre auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte hatte einem auf der Flucht befindlichen Mann mit dem klingenden Namen John Destiny zwei Bankkonten zur Verfügung gestellt, die mit erbeuteten Geldbeträgen aus Phishing-Betrügereien gespeist wurden. Auf Ersuchen des Mannes - es ist unklar, ob er in Wahrheit nicht ganz anders heißt - hatte die 42-Jährige die Konten eigens dafür eröffnet. Sie habe weder gewusst, wozu die Konten dienten, noch geahnt, woher das Geld stammte, das zwischen Mitte Mai und Ende Juni 2016 eintrudelte: „Er hat gesagt, es ist von einem Freund. Er wollte ein Geschäft machen. Mit Autos. Ich habe es geglaubt. Ich habe ihn geliebt. Ich habe ihm vertraut.“

In Wahrheit waren im Ausland tätige Kriminelle mithilfe gefakter Emails an die Bankverbindungen von Firmen in Großbritannien, Rumänien, Tschechien, Indien, Malaysia und Israel gekommen, hatten Geld abgesaugt und dieses auf die Konten der Arbeiterin transferiert. Innerhalb weniger Wochen langten bei ihr 82.000 Euro ein. Als das erste Konto wegen Geldwäsche-Verdachts gesperrt wurde, bat John Destiny die Angeklagte, auf die Bank zu gehen und mit ihm Geld - rund 22.000 Euro - abzuheben. „Ich hab ihm das Geld gegeben und bin nachher zur Arbeit gefahren“, gab die 42-Jährige dazu zu Protokoll.

Stutzig sei sie erst geworden, als auch das zweite Konto gesperrt wurde und ihr Geliebter plötzlich von der Bildfläche verschwunden war. „Ich habe gar nichts mitgekriegt“, versicherte die Frau. Sie habe dem Mann auch ihr Erspartes - immerhin 6.000 Euro - überlassen: „Ich war geschockt, als ich erfahren habe, dass er zu Hause eine Frau und zwei Kinder hat.“ Der von der Justiz Gesuchte hätte an sich in Italien gelebt, verriet die Angeklagte. Sein aktueller Aufenthaltsort ist unklar.

Verteidiger Martin Dohnal betonte, die Frau wäre außerstande gewesen, die kriminellen Vorgänge zu durchschauen. Sie besitze nicht einmal einen Computer: „Sie zerlegt und verpackt Fisch. Sie arbeitet brav. Damit hat es sich.“

„Es mag schon sein, dass Sie das Ganze aus Liebe getan haben. Es ist aber äußerst unglaubwürdig, dass man nicht fragt, woher das Geld kommt“, stellte die Richterin am Ende fest. Mildernd waren bei der Strafbemessung neben der bisherigen Unbescholtenheit und der untergeordneten Beteiligung auch der Umstand, dass ein beachtlicher Teil der Beute - knapp 58.000 Euro - beschlagnahmt und sichergestellt werden konnte. Die 42-Jährige akzeptierte die über sie verhängte Strafe, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.