BVT-Ausschuss: Schmudermayer „geheim“ befragt
Wien (APA) - Die für die Verfassungsschutz-Affäre zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer ist am Donnerstag zum zweiten Mal im Unters...
Wien (APA) - Die für die Verfassungsschutz-Affäre zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer ist am Donnerstag zum zweiten Mal im Untersuchungsausschuss befragt worden. Bekannt wurde dabei, dass die Razzia im BVT auch einen „Zufallsfund“ zutage förderte. Außerdem gab es eine Premiere: erstmals wurde ein Teil der Befragung „geheim“ durchgeführt, weil besonders geschützte Unterlagen besprochen wurden.
Geklärt werden sollte in der geheimen Sitzung eine zwar formale Frage, die aber für das weitere Strafverfahren relevant sein könnte. ÖVP und NEOS gehen nämlich davon aus, dass die vom Innenministerium vermittelten Belastungszeugen nicht ordnungsgemäß von der Amtsverschwiegenheit entbunden wurden. Schmudermayer wies das zurück. Sollte es stimmen, wären die Aussagen - die ja erst zur Hausdurchsuchung im Verfassungsschutz führten - per Gesetz nichtig.
Laut Strafprozessordnung (Paragraf 155) dürfen Beamte über Umstände, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen, nämlich nur befragt werden, wenn sie zuvor von der Verschwiegenheit entbunden wurden. Zumindest die schriftliche Bestätigung dieser Freigabe erfolgte im Fall der vier vom Ministerium vermittelten Zeugen aber nur nach den ersten Befragungen. Strittig ist nun, ob vorab eine mündliche Freigabe vorlag. Schmudermayer sagt ja, ÖVP-Fraktionschef Werner Amon ging davon aus, mit dem Ausschuss vorliegenden geheimen E-Mails das Gegenteil beweisen zu können.
„Das BMI hat mir diese Zeugen namhaft gemacht und daher bin ich selbstverständlich davon ausgegangen, dass das BMI als Arbeitgeber diese Zeugen von der Amtsverschwiegenheit entbunden hat“, betonte Schmudermayer. Im Übrigen enthalte die Strafprozessordnung (Par. 78) ja auch eine Anzeigepflicht für Beamte, wenn ihnen rechtswidrige Tatsachen bekannt werden: „Die Amtsverschwiegenheit dient nicht dazu, die Aufklärung von Straftaten zu verhindern.“
FP-Fraktionschef Hans-Jörg Jenewein ließ sich von Schmudermayer bestätigen, dass die Hausdurchsuchung im BVT auch zu „Zufallsfunden“ geführt hat. Allerdings nicht, wie Jenewein vermutete, im Zusammenhang mit Mobbing und sexueller Belästigung. Vielmehr wurden bei einem Beschuldigten Fotos gefunden, wegen denen die Staatsanwaltschaft Wien gebeten wurde, den Verdacht der Verhetzung und der NS-Wiederbetätigung zu klären.
Von Peter Pilz wurde die Staatsanwältin darauf hingewiesen, dass der Einsatzleiter bei der Razzia, der FP-Kommunalpolitiker Wolfgang Preiszler, formal gar nicht Chef der damit betrauten Polizeitruppe EGS ist, sondern der Vorgesetzte des EGS-Leiters. Was Schmudermayer nach eigenen Angaben zwar nicht wusste und meinte, wenn ihr das absichtlich falsch gesagt wurde, wäre das wohl eine Täuschung gewesen, aber: „Die Frage ist, ob diese Täuschung inhaltlich für mich relevant ist.“
Erklärt hat die Staatsanwältin auch, warum ausgerechnet das Büro der Referatsleiterin für (Rechts)Extremismus durchsucht wurde. Ziel der Durchsuchung war nämlich nicht Sybille G. selbst, sondern ein beschuldigter Ex-Kollege, mit dem sie E-Mail-Kontakt gehabt hatte. Weil man vermutet habe, dessen Postfach im BVT nicht mehr vorzufinden, habe man eben bei Sybille G. nach den E-Mails gesucht. Dass man bei G. fündig werden könnte, hatte Schmudermayer von einem der Belastungszeugen des Ministerbüros erfahren. Ob Verfahrensrelevantes gefunden wurde, blieb offen - zumindest auf den beschlagnahmten Datenträgern war das ihren Angaben zufolge aber nicht der Fall.