VfGH spricht sich gegen generelles Verbot von Bankomatgebühren aus
Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) spricht sich in einem Erkenntnis gegen ein generelles Verbot von Bankomatgebühren aus. Die au...
Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) spricht sich in einem Erkenntnis gegen ein generelles Verbot von Bankomatgebühren aus. Die automatische Weiterverrechnung von Behebungsgebühren von unabhängigen Drittanbietern an die Banken sei aber verfassungswidrig. Diese Gesetzesbestimmung wird sofort aufgehoben. Das Finanzministerium fordert nun von den Banken entsprechende transparente Kontomodelle.
Den Banken bleibt es laut dem heute veröffentlichten Erkenntnis weiterhin erlaubt, Entgelte für Bankomatabhebungen „im Einzelnen“ mit ihren Kunden auszuhandeln. Eine diesbezügliche angefochtene Gesetzesbestimmung im Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) sei nicht unverhältnismäßig. Die Kreditinstitute müssten allerdings spezielle Tarifmodelle anbieten.
Der VfGH anerkennt, dass es ein öffentliches Interesse an der Bargeldversorgung vor allem in strukturschwachen Gebieten gibt, und der Gesetzgeber im Sinne der Verbraucherschutzes einen Anreiz schaffen wollte, um auch dort kostendeckend Geldautomaten - etwa durch unabhängige Drittanbieter - betreiben zu können. Den Banken aber zu verbieten, ihren Kunden die Entgelte für Bargeldabhebungen bei Automaten von unabhängigen Drittanbietern zu verrechnen, sei verfassungswidrig und verletze das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums. Für die Banken bedeute dies auch ein unvorhersehbares Kostenrisiko.
Das Finanzministerium fordert in einer ersten Reaktion auf das VfGH-Erkenntnis die Kreditinstitute auf, nachvollziehbare und transparente Produkte und Kontomodelle anzubieten. Diese dürften keine versteckten Gebühren enthalten und die Kosten müssten klar gekennzeichnet sein. Andernfalls wird die Formulierung von konkreten Anforderungen in Aussicht gestellt.
Die heimische Kreditwirtschaft begrüßt die VfGH-Entscheidungen: Drittanbietern sei es künftig nicht mehr möglich, ihre hohen Gebühren für Bargeldbehebungen auf die österreichischen Banken zu überwälzen.
Die SPÖ, die in der Vergangenheit auf ein generelles Verbot von Bankomatgebühren gedrängt hat, bleibt auch nach der aktuellen VfGH-Entscheidung dabei: Ziel müsse sein, dass die Bevölkerung einen wohnortnahen Zugang zur unentgeltlichen Bargeldbehebung hat. Von der Regierung werden entsprechende Gesetzesreparaturen verlangt. Die Arbeiterkammer (AK) sieht nun die Banken in der Pflicht. Diese müssten eine flächendeckende Versorgung mit Bargeld sicherstellen, „damit Konsumenten kostenlos vom eigenen Konto abheben können“.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA408 2018-10-12/15:17