Sexuelle Übergriffe 3 - Angeklagter legte Teilgeständnis ab
Korneuburg (APA) - Im fortgesetzten Prozess am Landesgericht Korneuburg gegen einen Ex-Stadtrat aus dem Bezirk Gänserndorf, dem u.a. schwere...
Korneuburg (APA) - Im fortgesetzten Prozess am Landesgericht Korneuburg gegen einen Ex-Stadtrat aus dem Bezirk Gänserndorf, dem u.a. schwerer sexueller Missbrauch und Vergewaltigung von Unmündigen vorgeworfen werden, hat Freitagnachmittag die Urteilsberatung begonnen. Der 38-Jährige hatte kurz davor ein Teilgeständnis abgelegt, die Anschuldigungen des Hauptbelastungszeugen aber weiterhin bestritten.
Der Angeklagte erklärte auf eine entsprechende Frage des Richters, dass er in drei Fällen sein Autoritätsverhältnis ausgenutzt und sexuelle Handlungen bzw. Betastungen vorgenommen habe. Was er getan habe, tue ihm leid, sagte der ehemalige Lokalpolitiker. Die Vorwürfe des 15-Jährigen, insbesondere die ihm in der Anklageschrift angelasteten Vergewaltigungen, stritt er ab. Auf die Frage des beisitzenden Richters, warum seine Hände immer in der Nähe von Genitalien von jungen Burschen seien, hatte der Angeklagte zuvor entgegnet: „Bei mir wurde jede Bewegung, die ich gemacht habe, immer analysiert.“
Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Schlussvortrag, die Anklageschrift vollinhaltlich aufrecht zu halten. Ihr tue es leid, dass der Beschuldigte die schweren Übergriffe auf den Hauptbelastungszeugen nicht gestanden habe. Das Geständnis wäre sehr wichtig für den 38-Jährigen gewesen. Der nunmehr 15-Jährige sei in den vergangenen Monaten als „Lügner dargestellt worden“, nur um sich selbst besser aussehen zu lassen. Die Gesamtschau aller Beweise ergebe deutlich, dass der Bursche die Wahrheit gesagt habe.
Die Übergriffe hätten unter anderem darum nicht dazu geführt, dass der Hauptbelastungszeuge sich sofort vom Angeklagten abwendete, weil er diese vor allem am Anfang nicht richtig einordnen habe können. Zudem habe er die Vorfälle bis zu einem Zeitpunkt verdrängt, an dem es nicht mehr ging.
Der Privatbeteiligtenvertreter bemängelte, dass sich der Angeklagte damit rechtfertigte, dem Hauptbeschuldigten nur bei seinen familiären Problemen helfen haben zu wollen. Auch das späte Teilgeständnis sage „einiges über die Glaubwürdigkeit“ des 38-Jährigen aus. Der Hauptbelastungszeuge lüge nicht, sondern sage die Wahrheit - deshalb sei er auch am Freitag zur Befragung erschienen, obwohl er in stationärer Behandlung sei.
Verteidiger Roland Friis bezog sich in seinem Vortrag unter anderem darauf, dass der nunmehr 15-Jährige nach der letzten angeklagten Vergewaltigung noch beim Beschuldigten einziehen wollte. Dass der Bursche dies gewollt hätte, wenn die Vorwürfe stimmen, könne er sich „beim besten Willen nicht vorstellen“. Die Vorwürfe, die sein Mandant gestanden hat, sollen bestraft werden. „Diese gigantische Ausweitung“ habe der Beschuldigte aber nicht zu verantworten, so der Verteidiger.
Im Video der kontradiktorischen Einvernahme, das am Freitagnachmittag vorgeführt wurde, berichtete ein Bursch, dass ihm der Beschuldigte in dessen Wohnung mit dem Daumen in die Unterhose gegriffen habe, als die beiden auf der Couch gesessen waren. Dabei seien weitere Buben im Raum gewesen. Er selbst sei dabei 13 Jahre alt gewesen. Ein Zeuge aus dem Bezirk Gänserndorf, der den Angeklagten immer wieder besuchte, sagte aus, dass dieser zwei Mal nackt durchs Wohnzimmer gelaufen sei, um das Handy abzuheben. Davon sprachen auch weitere Burschen. Zudem sei er vom nunmehr 38-Jährigen am Fuß massiert worden, so der damals 13-Jährige.
Von einigen unangenehmen Situationen, die er in der Wohnung des ehemaligen Stadtrates erlebt habe, erzählte ein anderer Jugendlicher. So soll sich der Mann unbekleidet über ihn gestellt haben, als er im Bett lag. Auch von vielen Raufereien berichtete er, dabei soll der Beschuldigte immer wieder andere Buben an den Genitalien berührt haben. Pornos seien über den Beamer „aufgedreht worden, wenn gerade keiner Playstation spielte“. Andere Zeugen sagten wiederum, dass Pornoseiten gesperrt gewesen seien. Der Großteil der kontradiktorisch Befragten räumte ein, vom Angeklagten immer wieder Geschenke bekommen zu haben.