Gerichtssplitter

Sölder Wirt vs. Strache und Hofer: Nun auch Verfahren gegen Kellner

FP-Landesparteiobmann Markus Abwerzger (l.) vertrat Strache und Hofer gegen den Sölder Wirt Christoph Fiegl (r. vorne mit RA Fink).
© Rudy De Moor

Nachdem der Wirt bereits wegen „Diffamierung“ verurteilt wurde, flatterte nun auch dem Kellner eine Aufforderung zur Rechtfertigung seitens der BH Imst ins Haus. Weiters fassten am Landesgericht eine Geschworene und ein Snowboarder Geldstrafen aus.

Unerwarteter Fortgang rund um das Verfahren gegen einen Sölder Wirt, der im Februar an der Eingangstüre seines Lokals Vizekanzler HC Strache und Minister Norbert Hofer auf einem Plakat zeigte. Neben den Köpfen der FPÖ-Politiker prangte ein durchgestrichenes Hakenkreuz und der Schriftzug „Wir müssen draußen bleiben". Nachdem der Wirt dafür am Landesgericht bereits wegen „Diffamierung" zu je 2000 Euro Geldstrafe und insgesamt 4000 Euro Prozesskosten verurteilt wurde, flatterte nun aber auch dem Kellner, der das Plakat eigentlich angefertigt hatte, eine Aufforderung zur Rechtfertigung seitens der BH Imst ins Haus. Die Behörde hat gegen den Ötztaler offensichtlich ein Strafverfahren eingeleitet. Unter anderem geht es um Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts — obwohl der Kellner das Hakenkreuz ja durchgestrichen hatte und ein stilisiertes Männchen ein weiteres solches Kreuz symbolisch in einen Müllkübel wirft.

300 Euro Strafe für Geschworene

Die Justiz als Schöffe oder Geschworener in Form der Laiengerichtsbarkeit zu unterstützen ist Bürgerpflicht. Dies ist scheinbar nicht jedermann klar. So bleiben immer wieder Laienrichter unentschuldigt Verfahren fern oder vereiteln sie dadurch sogar. Kein Kavaliersdelikt: So musste erst letzte Woche am Schwurgericht ein Ersatzgeschworener für eine Ferngebliebene einspringen. Die Ordnungsstrafe fiel mit 300 Euro satt und doch gelinde aus. Bis 1000 Euro Strafe wären in so einem Fall möglich, dazu auch noch allenfalls der Kostenersatz für eine deshalb abberaumte Verhandlung.

Saftige Strafe für betrunkenen Snowboarder

Teuer kam am Landesgericht einen deutschen Snowboarder nun ein Promille-Unfall vom März zu stehen. Mit 1,26 Promille verletzte er eine Schweizerin schwer am Bein. Dafür setzte es nicht nur 2400 Euro Geldstrafe, sondern auch 10.000 Euro Schadenersatz an die Skifahrerin. (fell)