Gerichtssplitter

Richterin mischte Musik-Anklage auf, Anti-NS-Kurs für jungen Tiroler

© Michael Kristen

So schnell kann man wegen gewerbsmäßig schweren Betruges mit einer gutachterlich festgestellten Schadenshöhe von 872.660 Euro angeklagt sein...

So schnell kann man wegen gewerbsmäßig schweren Betruges mit einer gutachterlich festgestellten Schadenshöhe von 872.660 Euro angeklagt sein. Im Visier des Staatsanwalts stand am Landesgericht die Geschäftsführerin eines Tiroler Musikverlages. Die Dame war gestern dazu teilgeständig, dass sie der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft AKM inhaltlich unrichtige Programm­meldungen für die Tantiemenberechnungen ihrer Künstler abgeliefert hatte. Der betrügerische Gewinn für den Musikverlag: Die Angeklagte hatte der AKM für ihre Künstler überproportional oft das Abspielen von Titeln gemeldet, auf die sie selbst Rechte gehabt hatte. Ein einträglicher Trick, der nur aufflog, da die Dame zu gierig geworden war. Verteidiger Clemens Braun stieß sich aber am angeklagten Schadensbetrag. Genaues Nachfragen der erfahrenen Richterin Helga Moser ergab dann tatsächlich, dass der Betrag auf teils nicht recht nachvollziehbaren Schätzungen beruhte, was wiederum Gutachter und Ankläger in Erklärungsnot brachte. Um ein astronomisches Verfahren zu ersparen, gestand die Tirolerin 50.000 Euro Schaden zu. So ergingen 18 Monate bedingte Haft und 10.800 Euro Geldstrafe. Dazu bekommt die AKM zumindest 50.000 Eur­o zurück.

Schon fast wöchentlich muss am Landesgericht ein Schwurgericht wegen NS-Umtrieben abgeführt werden. Grund dafür ist nicht nur die ideologische Einstellung mancher Tiroler, sondern dass deren Wiederbetätigungshandlungen heutzutage eben allseits bestens dokumentiert sind. Gestern musste sich so ein 21-Jähriger verantworten, der aufgrund einer Pöbelei eine wahre Deliktskette aufgeschnürt hatte. Für eine in der Polizeiinspektion zum deutschen Gruß erhobene Hand hatte der Unterländer bereits 100 Euro Verwaltungsstrafe kassiert. Darauf bekam der Arbeiter jedoch Besuch vom Verfassungsschutz. Und der fand am Handy des Angeklagten nach dem Verbotsgesetz relevant­e WhatsApp-Nachrichten. Teils wurde Adolf Hitler zum Geburtstag gratuliert, teils ein Genozid auch an Flüchtlingen thematisiert. Bestens dokumentiert war für Staatsanwältin Renate Loacker ebenso ein Selfie aus geselliger Runde, bei dem der 21-Jährige mit erhobener rechter Hand zu sehen ist. Ein Jahr bedingte Haft und die Weisung auf einen Anti-NS-Kurs ergingen. (fell)

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