Mordprozess gegen 15-Jährigen 2 - Jugendlicher erneut befragt
Feldkirch (APA) - Der Mordprozess gegen den 15-jährigen Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstagnachmittag mit der neuerliche...
Feldkirch (APA) - Der Mordprozess gegen den 15-jährigen Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstagnachmittag mit der neuerlichen Einvernahme des Angeklagten fortgesetzt worden. Verteidigerin Astrid Nagel brachte einen Schriftwechsel mit einem renommierten Wiener Neurologen ins Spiel, wonach für das Verhalten ihres Mandaten möglicherweise eine spezielle Form von Epilepsie verantwortlich sein könnte.
Der 15-Jährige räumte bei seiner Befragung am Dienstag ein, dass er alle Staffeln der amerikanischen TV-Serie „Dexter“ gesehen habe. Dabei geht es um einen Mann, der bei der Polizei arbeitet, in seiner Freizeit aber als Serienmörder Selbstjustiz übt. Beim Prozessstart vor gut sechs Wochen waren Tötungsfantasien des 15-Jährigen zur Sprache gekommen, die der Jugendliche Ärzten gegenüber geäußert haben soll. Ebenso sollen seine Gedanken schon vor zwei Jahren um Massenmorde und Amokläufe gekreist sein. Konkrete Personen habe er sich jedoch nicht vorgestellt.
Verteidigerin Nagel berichtete von einem Wiener Neurologen, der sich infolge der Berichterstattung über den Prozessauftakt bei ihr gemeldet habe. Nach Ansicht des Mediziners könnte die Möglichkeit bestehen, dass der 15-Jährige an Epilepsie erkrankt ist. In der Familie des Jugendlichen ist Epilepsie schon aufgetreten. Für eine definitive Abklärung, ob Epilepsie vorliegt oder nicht, müsste allerdings ein neurologisches Gutachten erstellt werden.
Der Neurologe war auf die Aussagen der Mutter aufmerksam geworden, wonach ihr Sohn vor der Tat einen leeren Blick gehabt haben soll. Auf ihre Frage, was denn passiert sei, habe der Jugendliche gemurmelt: „Er hat es mir befohlen.“ Schon am Vortag habe der 15-Jährige wie weggetreten gewirkt, er sei gestolpert und habe einen Moment später gefragt: „Was war jetzt?“
Vorliegend sind bisher zwei psychiatrische Gutachten. Während der Inhalt des ersten bereits vor sechs Wochen vor Gericht erörtert worden war, stand am Dienstagnachmittag die Autorin der zweiten Expertise dem Gericht für ihre Erörterungen und Fragen zur Verfügung. Ihre Befragung fand allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Gutachten gehen auch in der Tatnacht von einer gegebenen, wenn auch eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten aus. Sie bescheinigen dem Buben eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung, eine geistig-seelische Abnormität habe aber nicht festgestellt werden können.
Der 15-Jährige ist im September des Vorjahrs mit einem Messer anscheinend völlig grundlos auf seinen schlafenden Vater losgegangen und stach auch seiner Mutter drei Mal in den Rücken, als sie ihn vom Vater wegreißen wollte. Der 51-Jährige starb wenig später im Krankenhaus.
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