UNO-Migrationsvertrag - 34 Seiten für 260 Millionen Menschen
Wien (APA) - Die Vereinten Nationen einigten sich nach eineinhalbjährigen Verhandlungen am 13. Juli auf den ersten globalen Migrationspakt. ...
Wien (APA) - Die Vereinten Nationen einigten sich nach eineinhalbjährigen Verhandlungen am 13. Juli auf den ersten globalen Migrationspakt. Der Grund: Die seit mehreren Jahren zunehmende Flucht- und Migrationsbewegung sollte mit vereinten Kräften bewältigt werden, der Schutz von Migranten und Flüchtlinge im Vordergrund stehen.
Die Vereinbarung ist rechtlich nicht bindend - dennoch stiegen die USA, Ungarn und nun auch Österreich aus.
Die ENTSTEHUNG des UNO-MIGRATIONSPAKTS
Die UNO-Vollversammlung - die 193 UNO-Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich - verabschiedete am 19. September 2016, auch auf Anregung des damaligen US-Präsidenten Barack Obama, ein Paket von Verpflichtungen zur Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Migranten wie etwa die bessere Organisation von Flüchtlingsströmen oder die Stärkung der Rechte der Betroffenen.
Diese Erklärung von 2016, die auch die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ genannt wird, beinhaltet zwei Anhänge, die schlussendlich zu ZWEI GLOBALEN VEREINBARUNGEN führen sollten: Ein globaler PAKT FÜR FLÜCHTLINGE sowie ein GLOBALER PAKT FÜR SICHERE, GEORDNETE UND REGULÄRE MIGRATION („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“).
Der INHALT des UNO-MIGRATIONSPAKTS
Die UNO-Vollversammlung einigte sich mit Ausnahme der USA am 13. Juli auf einen Entwurf des ersten globalen Migrationspakts. Von den 23 Zielen, die auf 34 Seiten festgehalten werden, sind einige sehr allgemein gehalten: „Schwachstellen der Migration“ sollen „angegangen und verringert“, die „grenzüberschreitende Antwort auf Migrantenschmuggel“ soll gestärkt werden. Andere Punkte sind konkreter, etwa das Ziel, politische Richtlinien auf Grundlage „genauer und aufgeschlüsselter Daten“ zu entwickeln. So auch die Absicht, „Sozialversicherungsansprüche und erworbene Versorgungsleistungen“ von Land zu Land übertragbar zu machen.
Betont wird in dem Papier auch, dass die Souveränität der Nationalstaaten und ihr Recht auf eine selbstständige Gestaltung ihrer Migrationspolitik durch den Pakt nicht angetastet werden soll und keine völkerrechtliche Bindung bestehe. Offizielle angenommen soll er bei einer UNO-Konferenz im Dezember werden.
Der Migrationspakt ist deshalb so einzigartig, weil bisher keine entsprechenden Abkommen verabschiedet wurden. Die UNO bezifferte die Anzahl der Migranten weltweit auf 260 Millionen - rund 3,4 Prozent der Weltbevölkerung (Stand: Dezember 2017).
Die AUSSTEIGER - Angst um die nationale Souveränität
Zwar ist die Vereinbarung völkerrechtlich nicht bindend, hat aber Symbolcharakter. Die USA, Ungarn und schließlich auch Österreich beschlossen sich aus dem Vertrag zurückzuziehen. Die USA zogen sich auf Anordnung von Präsident Donald Trump vor der Einigung im Juli zurück, Ungarns rechtsnationale Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban folgte umgehend. Die österreichische Bundesregierung zog, nachdem auf technischer Ebene noch mit an Bord war, nun nach. Alle drei Länder argumentierten den Ausstieg ähnlich: Die nationale Souveränität muss bewahrt werden.
Nunmehr sind 190 von ursprünglich 193 UNO-Staaten im Migrationsvertrag vertreten. Es könnten bald auch noch weniger werden: Polen, Australien und Großbritannien sehen den Pakt ebenfalls sehr kritisch.
Der UNO-FLÜCHTLINGSPAKT
Noch nicht beschlussreif ist hingegen der vom Flüchtlingshochkommissariat UNHCR ausverhandelte UNO-Flüchtlingspakt. Dieser beinhaltet vier zentrale Ziele: „Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern, die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern, den Zugang zu Resettlement (Umsiedelung) und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten sowie die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen“.
(Quellen u.a.: UNHCR: http://go.apa.at/lFyUhtOT - IOM: http://go.apa.at/W6Kv6CRk)
~ WEB http://www.un.org/en/ ~ APA042 2018-10-31/06:01
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