Prozess um millionenschweren Erpressungsversuch mit alten Handys
Wien (APA) - Am kommenden Mittwoch wird am Wiener Landesgericht gegen ein Quartett verhandelt, das im Vorjahr eine Bank mit der Vorgabe erpr...
Wien (APA) - Am kommenden Mittwoch wird am Wiener Landesgericht gegen ein Quartett verhandelt, das im Vorjahr eine Bank mit der Vorgabe erpresst haben soll, man wäre im Besitz von 77 ausgemusterten Firmen-Handys, könne die gelöschten Daten wiederherstellen und werde diese einem Interessenten verkaufen. Für den Rückkauf der Mobiltelefone wurden laut Anklage von der betroffenen Bank 1,5 Millionen Euro verlangt.
An sich sollten die ausrangierten alten Blackberry-Geräte der Reststoffverwertung zugeführt werden, nachdem ein Techniker sie zurückgesetzt hatte. Ein Mitarbeiter der Bank fand für die Handys jedoch einen Abnehmer, der sie wiederum weiterverkaufen wollte. Als das nicht klappte, soll der nunmehrige Besitzer der Geräte einen durchtriebenen Plan entwickelt haben. Er wollte sie zu Geld machen, indem er über einen Bekannten den Kontakt zu zwei Managern einer Sicherheitsfirma herstellte, die kurz vor Weihnachten 2017 der Bank auftischten, man hätte von dritter Seite einen Auftrag zum „Absaugen“ der erfolgreich wiederhergestellten Daten bekommen.
In diesem Zusammenhang wurden dem Vorstand der Bank Fotos von IMEI-Nummern und SIM-Karten-Ausbrüchen präsentiert, um zu veranschaulichen, dass man sich tatsächlich im Besitz der alten Blackberry-Geräte befand. Als Überbringer der Fotos soll der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly fungiert haben, der im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungserfahren allerdings nicht als Beschuldigter, sondern nur als Zeuge geführt wurde.
Zur Anklage gebracht wurden der letzte Besitzer der Blackberry-Geräte, die beiden Geschäftsführer der Sicherheitsfirma sowie der zwischengeschaltete Mittelsmann. Da für den Fall des Nichtbezahlens der geforderten 1,5 Millionen keine Drohung ausgesprochen wurde, wurde von der Staatsanwaltschaft versuchter schwerer Betrug angenommen. Der Tatbestand der schweren Erpressung war aus formaller Hinsicht nicht erfüllt. Die Verhandlung, die bis 14.00 Uhr angesetzt ist, wird Richter Christian Böhm leiten.
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