FPÖ NÖ will Änderung der Wohnungsförderungsrichtlinien
St. Pölten (APA) - Die FPÖ Niederösterreich will eine Änderung der Wohnungsförderungsrichtlinien. Der Zugang zu Wohnbeihilfe und -zuschuss s...
St. Pölten (APA) - Die FPÖ Niederösterreich will eine Änderung der Wohnungsförderungsrichtlinien. Der Zugang zu Wohnbeihilfe und -zuschuss soll für Asylberechtigte nur möglich sein, wenn sie zumindest den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau A2 erbringen können, forderte der geschäftsführende Landesobmann Udo Landbauer. Zudem sollen diese Subventionen „an das Leistungsprinzip“ gekoppelt werden.
Laut Paragraf 4 Absatz 7 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien sind Asylberechtigte österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Sobald der Antragsteller in einer geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz begründet und davor mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Österreich gemeldet war, besteht daher ein Anspruch auf geförderten Wohnraum sowie Wohnbeihilfe und -zuschuss. In Niederösterreich betreffe dies aktuell „rund 5.800 Asylberechtigte, die über kurz oder lang die Möglichkeit haben, eine geförderte Wohnung in Anspruch zu nehmen“, so Landbauer. „Viele davon sind im Zuge der Massenzuwanderung im Jahr 2015 nach Österreich gekommen und werden im Jahr 2020 die entsprechenden Möglichkeiten ausschöpfen.“
Im Hinblick auf Asylberechtigte fordert der geschäftsführende Landespartei- und Klubobmann daher „einen Kurswechsel“ und „zumindest den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau A2“. In der Praxis könne dies über ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder eine vom ÖIF zertifizierte Einrichtung erfolgen. Als weitere Umsetzungsbeispiele nannte Landbauer den Nachweis über ein anerkanntes Sprachdiplom oder den Besuch einer österreichischen Pflichtschule, in der das Unterrichtsfach Deutsch auf dem Niveau „der neunten Schulstufe positiv abgeschlossen wurde“. „Von jedem, der fünf Jahre in Österreich lebt, kann man zumindest Grundkenntnisse unserer Landessprache einfordern. Deutsch ist schließlich der Schlüssel zur Integration“, sagte Landbauer.
Eine weitere Forderung der FPÖ ist die Koppelung der Auszahlung von Wohnbeihilfe und -zuschuss an Asylberechtigte „an das Leistungsprinzip“. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder Sozialversicherungsleistungen im Ausmaß von 54 Monaten sollen als Voraussetzung gesetzlich verankert werden. „Wer Leistung bringt und in das System einbezahlt hat, soll auch Zugang zu den Beihilfen bekommen“, erklärte Landbauer. Finanzielle Mittel aus diesem Bereich der Subjektförderung seien „keine Sozialleistungen für jedermann“, sondern dazu da, um ein „allfälliges Missverhältnis zwischen Einkommen und Aufwandsbelastungen für eine Wohnung zu entschärfen“. Zwei auf die Durchsetzung der beiden genannten Forderungen abzielende Anträge seien bereits in der Vorwoche im Landtag eingebracht worden, hieß es seitens der Freiheitlichen.
~ WEB http://www.fpoe.at ~ APA232 2018-11-26/12:15