Raub mit schweren Dauerfolgen: DNA-Spur führte zu Prozess

Wien (APA) - Ein Raub auf offener Straße, bei dem das Opfer derart brutal attackiert wurde, dass bei dem Mann laut ärztlichem Gutachten schw...

Wien (APA) - Ein Raub auf offener Straße, bei dem das Opfer derart brutal attackiert wurde, dass bei dem Mann laut ärztlichem Gutachten schwere Dauerfolgen vorliegen, hat am Montag das Wiener Landesgericht beschäftigt. Der damals 31 Jahre alte Kulturwissenschafter war am 10. Dezember 2012 in Meidling auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch von zwei Tätern beim Überqueren der Straße angegriffen worden.

Der Akademiker hatte gegen 7.30 Uhr seine Wohnung verlassen. Wenige Minuten später kassierte er an einer Kreuzung von einem entgegen kommenden Mann einen Faustschlag mitten ins Gesicht. Als er sich nach seiner Brille bücken wollte, die ihm der Angreifer vom Gesicht geschlagen hatte, riss dieser ihm den rechten Arm in die Höhe, während ihm sein Komplize mit dem Fuß in die Schulter trat. Beide Männer griffen dem damals 31-Jährigen in die Mantel- bzw. Gesäßtasche, um an seine Geldbörse zu gelangen. Ein Passant wurde aufgrund der Hilferufe aufmerksam und griff ein, was letztlich die Räuber in die Flucht schlug. Zuvor gelang es dem Zeugen noch, einem mit einem Anorak bekleideten Kriminellen die Kapuze von der Jacke zu reißen.

Aufgrund dieses Beweismittels konnte ein damals 18 Jahre alter Bursch ausgeforscht werden, der sich nun - fast sechs Jahre später - vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Hautz) zu verantworten hatte. An der Innenseite der Kapuze fanden sich DNA-Spuren, die dem inzwischen 24-jährigen Rumänen zugeordnet werden konnten. „Der DNA-Treffer ist eindeutig“, stellte Staatsanwältin Anja Oberkofler fest.

„Ich habe nie in meinem Leben einen Raub begangen“, betonte demgegenüber der 24-Jährige, der als Hausmeister in Wien beschäftigt ist. Im Tatzeitraum sei er obdachlos gewesen und habe seine Bekleidung immer so lange getragen, bis sie verschmutzt war. Mangels einer Waschmöglichkeit habe er die Kleider dann „irgendwo liegen gelassen und neue gestohlen“, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Auf sein getrübtes Vorleben angesprochen, bemerkte der Mann, er habe „normale Vorstrafen, weil ich jung war.“ „Sie sind dreieinhalb Jahre in Haft gesessen“, bemerkte darauf der Richter. „Diebstähle. Keine Schlägereien“, entgegnete der 24-Jährige.

Das verfahrensgegenständliche Verbrechen soll er gemeinsam mit einem Landsmann begangen haben, der im Februar 2014 vom Wiener Landesgericht wegen fünffachen Raubes zu neun Jahren Haft verurteilt wurde. Eines der Opfer - ein betagter Mann - war an den Folgen der erlittenen Kopfverletzungen gestorben. Der Abgeurteilte wurde in weiterer Folge zur Strafverbüßung nach Rumänien abgeschoben, wo er nach wie vor im Gefängnis sitzt und daher für das nunmehrige Wiener Verfahren nicht zur Verfügung steht.