Siebenjähriger erwürgt: Pflegeoma (70) wegen Totschlags vor Gericht
Sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Siebenjährigen aus Baden-Württemberg steht seine 70 Jahre alte Betreuerin in Heilbronn vor Gericht. Noch immer ist unklar, was in der Todesnacht im Haus der Seniorin passierte.
Heilbronn – Nach dem gewaltsamen Tod eines Siebenjährigen in Künzelsau (Baden-Württemberg) steht seit Dienstag die langjährige Betreuerin des Buben in Heilbronn vor Gericht. Die 70-Jährige soll das ihr anvertraute Kind am 27. April erwürgt und in einer Badewanne abgelegt haben.
Die Frau wollte sich am ersten Prozesstag weder zu ihrem Lebenslauf noch zu den Vorwürfen äußern. Laut Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte das Kind früher fast täglich gesehen, seit dem Beginn der Grundschule aber immer seltener. Vermutlich weil sie diese langen Trennungszeiten nicht mehr ertragen konnte, habe die Kindersitterin sich entschlossen, den Siebenjährigen zu töten.
Urteil wohl erst Ende Jänner
Da Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier nicht vorliegen, lautet die Anklage auf Totschlag. Das Landgericht Heilbronn hat neun Verhandlungstermine bis zum 30. Januar benannt. 33 Zeugen und 3 Sachverständige sind geladen.
Die Eltern des Siebenjährigen dürften aber vor allem darauf hoffen, endlich zu erfahren, was in der Nacht vom 27. auf den 28. April im Haus der Pflegeoma wirklich geschah. Fünf Jahre lang hatte sie auf den Kleinen aufgepasst, immer wieder übernachtete er bei ihr. Das Verhältnis der Familie zur Betreuerin sei herzlich und vertrauensvoll gewesen, heißt es. Die Pflege-Oma soll den Buben „innig geliebt“ haben, berichtete seinerzeit der „Stern“ und zitierte damit eine Freundin der Frau. Er sei wie ein Enkel für sie gewesen. Die Eltern wähnen ihren Sohn also in guter Obhut.
Seniorin schwieg in U-Haft
Als sie ihren Sohn aber am Morgen des 27. April 2018 bei der Bekannten abholen wollen, öffnet Elisabeth S. nicht. Ein Nachbar schließt die Tür mit einem Ersatzschlüssel auf, dann findet der Vater seinen Sohn leblos in der mit Wasser gefüllten Badewanne. Von der Witwe selbst fehlt jede Spur. Erst nach einem Hinweis aus der Bevölkerung des Ortes kann sie am späten Abend festgenommen werden. Seitdem saß sie in Untersuchungshaft – und schwieg, nachdem sie erst ihre Unschuld beteuerte.
Fest steht: Der Bub war bereits tot, als er in die Badewanne gelegt wurde. Er soll Würgemale am Hals gehabt haben, hieß es damals. Tatsächlich gab der Gerichtsmediziner „Gewalteinwirkung gegen den Hals“ als Todesursache an. Ertrunken sei der Siebenjährige nicht. (dpa, TT.com)