BaFin-Präsident verteidigt europäische Bankenkontrolle
Frankfurt/Karlsruhe (APA/Reuters) - Der Präsident der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, hat v...
Frankfurt/Karlsruhe (APA/Reuters) - Der Präsident der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Kontrolle wichtiger Banken durch europäische Institutionen verteidigt. Banken im Euroraum seien hochgradig vernetzt, auch deutsche Institute hätten erhebliches Vermögen in EU-Staaten, sagte er am Dienstag in Karlsruhe.
Seit 2013 stünden insgesamt 118 Banken im Euroraum unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Von den deutschen Kreditinstituten seien es 21, alle anderen stünden weiter unter deutscher Aufsicht.
Ziel der europäischen Bankenaufsicht sei es gewesen, Einflüsse nationaler politischer Interessen zurückzudrängen. „Insgesamt kann ich bestätigen, dass das Niveau der Aufsicht deutlich gewonnen hat“, sagte er vor dem höchsten deutschen Gericht. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene habe sich bewährt und funktioniere.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht verhandelte seit Dienstag über Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenaufsicht, die 2013 als Folge der Eurokrise geschaffen wurde. Zwei Behörden unter dem Dach der EZB kontrollieren sogenannte systemrelevante Banken im Euroraum, um Finanz- und Währungskrisen wie in der Vergangenheit zu verhindern. Zum einen wurde die europäische Aufsichtsbehörde SSM (Single Supervisory Mechnism) geschaffen, zum zweiten die Abwicklungsbehörde SRM (Single Resolution Mechanism), die für Pleite-Banken eingerichtet wurde. Die Abwicklungsbehörde baut gegenwärtig einen Fonds von 25 Mrd. Euro auf, in den alle Institute einzahlen müssen. Das Geld soll auch dazu dienen, Krisen-Banken für eine Übergangszeit zu stützen, ohne auf Steuergelder zugreifen zu müssen.
Eine Klägergruppe um den Berliner Professor Markus Kerber greift die Übertragung der Bankenaufsicht auf europäische Institutionen als verfassungswidrig an. Die Übertragung der Bankenaufsicht, der der Bundestag 2013 per Gesetz zustimmte, verstoße gegen die Europäischen Verträge. Der deutsche Gesetzgeber habe vollständig die Segel gestrichen, sagte Kerber vor dem Bundesverfassungsgericht. Das berge unabsehbare finanzielle Risiken. In Krisen könne der europäische Abwicklungsfonds von 25 Mrd. Euro nicht ausreichen. Könnten Banken kein Geld nachschießen, müsse der deutsche Staatshaushalt „für unabsehbare Bankenausfälle in der Eurozone haften.“ Nach dem EU-Vertrag dürften der EZB nur „besondere Aufgaben“ in der Finanzaufsicht übertragen werden. Diese Grenze sei klar überschritten worden.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte in der Verhandlung, die Auslegung des Begriffs „besondere Aufgaben“ sei in dem Verfahren zentral. Das Bundesverfassungsgericht habe über die Frage zu entscheiden, ob die EZB laut EU-Verträgen die Kompetenz zur Bankenaufsicht habe. Es gehe dagegen nicht um die Sinnhaftigkeit der Bankenunion, über die das Gericht nicht zu befinden habe.
Ein Urteil wird frühestens in drei Monaten erwartet.
~ WEB http://www.ecb.int ~ APA324 2018-11-27/13:50