Neues Waffengesetz wird am Donnerstag im Innenausschuss diskutiert
Wien (APA) - Das neue Waffengesetz wird am Donnerstag laut Parlamentskorrespondenz im Innenausschuss diskutiert. Es handelt sich dabei um di...
Wien (APA) - Das neue Waffengesetz wird am Donnerstag laut Parlamentskorrespondenz im Innenausschuss diskutiert. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie und beinhaltet sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen. Am vergangenen Mittwoch passierte das geplante Gesetz den Ministerrat. In Kraft treten soll es mit Anfang 2019.
Das Gesetz enthält u.a. ein generelles Waffenverbot für Drittstaatsangehörige und damit für Asylwerber. Justizwachebeamten und Militärpolizisten wird (wie „normalen“ Polizisten) ermöglicht, Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen. Die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte erlaubt nun auch das Führen einer Faustfeuerwaffe zur Ausübung der Jagd. Ab 1. Jänner 2019 darf bei der Jagd ein Schalldämpfer verwendet werden, um Gehörschäden vorzubeugen, wobei der Schussknall weiterhin deutlich hörbar bleibt.
Sportschützen können die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) leichter als bisher schrittweise erhöhen - innerhalb von 20 Jahren können bis zu zehn Stück zusammenkommen. Magazine mit großer Kapazität - maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen - werden aufgrund der EU-Richtlinie verboten. Der Altbestand muss binnen zwei Jahren gemeldet werden, der Besitz ist aber für alle gesichert.