Ukraine-Konflikt - Hahn: Neue Russland-Sanktionen nicht absehbar

Brüssel (APA) - Für den EU-Nachbarschaftskommissar Johannes Hahn ist eine Verschärfung der EU-Sanktionen gegenüber Russland angesichts der a...

Brüssel (APA) - Für den EU-Nachbarschaftskommissar Johannes Hahn ist eine Verschärfung der EU-Sanktionen gegenüber Russland angesichts der aktuellen Eskalation im Krim-Konflikt zurzeit nicht absehbar. „Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Landschaften in den EU-Staaten“ zeigte sich Hahn am Dienstagabend vor Journalisten skeptisch, dass es zu einer Verschärfung der Sanktionen gegen Moskau kommt.

Nach Aussagen von Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) wird die EU weitere EU-Sanktionen prüfen müssen. „Die Frage von weiteren Sanktionen wird sich zeigen, wir haben demnächst einen gemeinsamen Rat“, sagte Kneissl am Dienstag in Berlin. Allerdings müsse der Sachverhalt des jüngsten Vorfalls zwischen Russland und der Ukraine noch geklärt werden. Das nächste Treffen der EU-Außenminister findet am 10. Dezember statt.

Die Europäische Union hält seit mehreren Jahren umfangreiche Wirtschaftssanktionen gegen Russland aufrecht - wegen Russlands Rolle in der Ostukraine und der Annexion der Krim im Jahr 2014. Der Westen wirft Moskau vor, die Rebellen im Osten der Ukraine militärisch zu unterstützen. Russland weist dies zurück.

Die Spannungen zwischen Moskau und Kiew haben sich in den vergangenen Tagen massiv verschärft. In der Straße von Kertsch, eine Meerenge zwischen der Krim und Russland, die das Schwarze Meer mit dem Asowschen Meer verbindet, hat sich am Sonntag ein militärischer Zwischenfall ereignet: Russland hat vor der Krim drei ukrainische Marineschiffe beschossen und aufgebracht.

Moskau weist Kiew die Schuld an der Eskalation zu, da die ukrainischen Marineschiffe in „russische Gewässer“ eingedrungen seien. 24 ukrainische Besatzungsmitglieder wurden festgenommen. Trotz internationaler Appelle zur Freilassung der Beschuldigten ordnete am Dienstag ein Gericht auf der Halbinsel Krim an, neun von ihnen für zwei Monate in Untersuchungshaft zu nehmen.