Pickerl für Schrott-Auto: Kärntner Mechaniker verurteilt
Klagenfurt (APA) - Ein 47-jähriger Kfz-Mechaniker ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs zu fünf Monaten bedingte...
Klagenfurt (APA) - Ein 47-jähriger Kfz-Mechaniker ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Kärntner war bei einer Pickerl-Überprüfung nachlässig gewesen und so bekam ein Auto trotz schwerer Mängel ein positives Gutachten. Der Suzuki wurde verkauft, bei der nächsten Überprüfung flog die Sache auf.
Durchgerostete Radkästen, Korrosionsschäden am Unterbau, ein unsicherer Treibstofftank - nur einige der schweren Mängel, die der angeklagte Mechaniker bei seiner ersten Überprüfung des Autos im Jahr 2016 festgestellt hatte. Einen Monat kam der Besitzer wieder in die Werkstatt, es war ein stressiger Tag, wie der 47-Jährige vor Gericht sagt. Er habe hineingeleuchtet in das Auto, offensichtliche Teile wie die Bremsscheiben oder der Auspuff waren erneuert, der Unterboden war neu gespritzt. „Alles war schön schwarz. Das hätte heißen sollen, dass alles repariert ist.“
Dass die Schäden teilweise nur übertüncht waren, bemerkte er nicht. Weder führte er einen Klopftest durch, noch schabte er Teile des Unterbodenschutzes weg, um nachzusehen, ob die Rostschäden darunter tatsächlich behoben waren. Das gestand der Mechaniker vor den Schöffen und Richterin Ute Lambauer ein. Diese Tests hätte er aber durchführen müssen, um die tatsächliche Behebung der Mängel der ersten Überprüfung zu kontrollieren, sagte ein Sachverständiger. „Er wurde natürlich in die Irre geführt.“ Eine Sichtprüfung reiche in so einem Fall einfach nicht aus. „War das ein Entgegenkommen?“, fragte die Richterin. Das verneinte der Angeklagte. Er kenne den damaligen Autobesitzer nicht.
Dieser verkaufte den kosmetisch aufpolierten Suzuki um 2.500 Euro. Wert gewesen wäre das Fahrzeug wohl nur mehr 350 Euro, sagte der Sachverständige. Weil der Angeklagte dem Autokäufer eine Wiedergutmachung gezahlt hat, er unbescholten war und geständig, bekam er eine außerordentliche Strafmilderung. Eine Diversion, die auch Staatsanwältin Johanna Schunn abgelehnt hatte, genehmigte der Schöffensenat nicht. Der Angeklagte erklärte Rechtsmittelverzicht, die Anklägerin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.