Amon für Goldgruber-Suspendierung
Wien (APA) - Der vermeintliche Waffenstillstand der Koalition in der BVT-Affäre hat nicht einmal 24 Stunden gedauert. Nachdem er sich gester...
Wien (APA) - Der vermeintliche Waffenstillstand der Koalition in der BVT-Affäre hat nicht einmal 24 Stunden gedauert. Nachdem er sich gestern bei der Befragung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im U-Ausschuss zurückgehalten hatte, schoss VP-Fraktionschef Werner Amon heute wieder scharf in Richtung Innenressort. Er regte die vorläufige Suspendierung von Generalsekretär Peter Goldgruber an.
Basis für diesen Wunsch waren an sich eher unspektakuläre Aussagen von Justizminister Josef Moser (ÖVP) im Ausschuss. Dieser berichtete davon, dass es diverse Angezeigte, Verdächtige und Beschuldigte in der Causa BVT gebe, darunter eben Kickls Vertrauensmann Goldgruber.
Dieser wird als Verdächtiger geführt, was Amon eigenen Angaben zu Folge neu war. Innenminister Kickl sei offenbar nur teilweise über die Vorgänge in der BVT-Affäre informiert worden, meinte der VP-Fraktionschef und regte auch deshalb eine vorläufige Suspendierung an.
Die in Korneuburg anhängigen Verfahren, die eigentlich schon lange bekannt sind, waren dann auch bei der zweiten Auskunftsperson im Ausschuss plötzlich ein zentrales Thema. Denn Staatsanwältin Ursula Schmudermayer, die die zweifelhafte Ehre hatte, schon zum dritten Mal befragt zu werden, wollte sich erstmals nicht zu allen Dingen äußern.
Der Grund: auch sie wird in Korneuburg als Verdächtige geführt und das unter anderem wegen falscher Aussage vor dem U-Ausschuss. Deshalb wollte die zuständige Staatsanwältin nichts zu den Themen-Komplexen sagen, zu denen sie bereits befragt wurde.
Das gefiel zwar weder den Abgeordneten noch dem Verfahrensrichter, aber an sich blieb Schmudermayer bei ihrer Position, auch wenn sie gar nicht so selten Antworten gab. So gab sie etwa ihren schriftlichen Unterlagen entsprechend zu Protokoll, dass Goldgruber inhaltlich gesagt habe, den Auftrag zu haben, im BVT aufzuräumen. Wörtliches Protokoll sei das aber keines gewesen.
Nicht besonders ertragsreich war auch die Befragung von Justizminister Moser, der freilich mit der Sache auch allenfalls am Rande zu tun hatte. Der Ressortchef vermied Vorwürfe sowohl gegen die Staatsanwaltschaft als auch gegen das Innenressort.
Immerhin blieb er bei seiner schon länger bekannten Position, wonach man bei heiklen Causen künftig eine andere Vorgangsweise wählen sollte. So hielte er es für „zweckmäßig“, wenn bei Ermittlungen gegen Einrichtungen von besonderem Interesse die Oberstaatsanwaltschaft eingebunden wird. In diesem Fall sei dies nicht geschehen, weil es das Gesetz auch nicht vorsehe. Journalrichter sollten Mosers Vorstellung nach künftig schriftlich informiert werden, was in der Causa BVT ja vor der Genehmigung der Hausdurchsuchung nicht geschehen war.
Von einem Ermittlungsdruck in der Affäre geht Moser aus. Sonst hätte es wohl nicht ein Ersuchen für eine Hausdurchsuchung spät Abends gegeben. Vor allem der engste Mitarbeiter von Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber, Udo Lett, soll ja auch Druck gemacht haben, Suspendierungen auszusprechen. Ein entsprechende Vorgangsweise sieht auch der Minister nicht als alltäglich an.