asylkoordination - Unterkunft in Drasenhofen ein „Straflager“
Drasenhofen (APA) - Die asylkoordination österreich bezeichnet die von Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) vorgestellte Unterkunft in Drasen...
Drasenhofen (APA) - Die asylkoordination österreich bezeichnet die von Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) vorgestellte Unterkunft in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) für auffällige minderjährige Flüchtlinge als „Straflager“. Niederösterreich verstoße mit der Internierung von Flüchtlingskindern gegen internationales Recht, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung. Kinderrechte würden mit Füßen getreten.
„Minderjährige Asylwerber werden über Anordnung des Landesrates in ein Quartier an der tschechischen Grenze gebracht und stehen dort quasi unter Hausarrest“, hielt Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination, fest. Die Unterkunft sei „mitten im Nirgendwo“ - mehr als zwei Kilometer außerhalb des Tausend-Einwohner Ortes Drasenhofen - und „umzäunt“.
Ein Betroffener berichtete einer österreichischen Bezugsperson laut asylkoordination über die Umstände seiner Unterbringung: Er dürfe sich nur im Haus frei bewegen und das Areal nicht verlassen. Nicht einmal Besorgungen wie z.B. Zigaretten zu kaufen sei möglich. Selbst in den Garten zu gehen, sei ohne Erlaubnis und Begleitung durch einen Security Mitarbeiter verboten. Außer Kartenspielen gebe es keine Beschäftigungen im Haus.
Den Bewohnern sei auch verboten worden, mit einem TV-Team in Kontakt zu treten, das vor Ort recherchiert habe. Ein anderer Jugendlicher habe von maximal einer Stunde „Ausgang“ am Tag berichtet. Die asylkoordintion dazu: „Das reicht nicht einmal, um zu Fuß in das Ortszentrum von Drasenhofen und zurück zu kommen. Ein Fußmarsch dauert laut Google Maps 33 Minuten in eine Richtung.“
Es stelle sich die Frage, ob solche Bedingungen nicht den Tatbestand des rechtswidrigen Freiheitsentzugs erfüllen. Seitens der Asyl-NGOs und Bezugspersonen der Flüchtlinge überlege man, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen.
Die asylkoordination stellte zudem fest, dass rechtlich für die Gruppe von jungen Menschen - laut Waldhäusl „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit rechtskräftig negativem Asylbescheid“ und Personen, „die in anderen Unterkünften als notorische Unruhestifter aufgefallen sind“ - maximal eine Gebietsbeschränkung auf einen Verwaltungsbezirk möglich sei. „Eine de facto Internierung ist unter keinen Umständen gerechtfertigt.“
An die niederösterreichische Landesregierung erging daher seitens der asylkoordination die Aufforderung, das Quartier umgehend zu schließen und die Jugendlichen zurück in ihre bisherigen Unterkünfte zu bringen. „Wir sehen das Kindeswohl in Drasenhofen massiv gefährdet“, schrieb die Organisation. Die Kinder- und Jugendhilfe müsse „sofort einzuschreiten“.