Deutschland: Deckel und Bremsen gegen hohe Mieten

Berlin (APA/AFP) - Bezahlbare Mieten auch für Normalverdiener in nachgefragten Gegenden - das war das Versprechen der Mietpreisbremse, die n...

Berlin (APA/AFP) - Bezahlbare Mieten auch für Normalverdiener in nachgefragten Gegenden - das war das Versprechen der Mietpreisbremse, die nun schon seit über drei Jahren in Kraft ist. Schnell zeigte sich, dass sie kaum Wirkung entfaltet. Das neue Mieterschutzgesetz soll nun ab 1.1.2019 dafür sorgen, dass die Bremse besser greift. Es soll zudem alle Mieter in Deutschland vor allzu extremen Mieterhöhungen schützen.

Was verbessert sich für alle Mieter?

Nach einer Modernisierung sollen Vermieter die Kosten dafür nur begrenzt umlegen dürfen. Dafür gibt es künftig mehrere „Deckel“: Die Modernisierungsumlage sinkt von elf auf acht Prozent. Gleichzeitig darf die Miete nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen - bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben Euro pro Quadratmeter sogar nur um höchstens zwei Euro. Das soll für sechs Jahre gelten.

Gezieltes Herausmodernisieren - also die Verdrängung angestammter Mieter durch extreme Preiserhöhungen - gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 100.000 Euro betragen. Mieter, die durch starke Mietsteigerungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, sollen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Für wen gilt die Mietpreisbremse?

Sie gilt nur in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“. Dafür gibt es vier Indikatoren: wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Schnitt, die Mietbelastung deutlich höher ist als der bundesweite Schnitt, die Bevölkerung zunimmt, ohne dass erforderlicher neuer Wohnraum geschaffen wird, oder wenn ein geringer Leerstand bei hoher Nachfrage besteht.

Was besagt die Mietpreisbremse?

Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen. Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gibt der örtliche Mietspiegel. Wo es keinen gibt, können Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden herangezogen werden. Justizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte am Donnerstag eine neue Berechnung der Mietspiegel an: Der Betrachtungszeitraum werde verlängert, so dass die langfristige Entwicklung der Mieten zum Maßstab werde und nicht die „explosionsartigen“ Preisanstiege der jüngeren Vergangenheit.

Gilt die Preisbremse für alle Wohnungen?

Nein. Bei Neubauten und bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Sanierung greift die Mietpreisbremse nicht. So sollen Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht gehemmt werden. Umfassend ist eine Modernisierung, wenn die Investition dafür etwa ein Drittel des für einen Neubau erforderlichen Aufwands umfasst. Als Neubau gelten neu errichtete Häuser und Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.

Wer soll die Mietpreisbremse durchsetzen?

Zuständig dafür ist jeder Mieter selbst. Die Änderungen sollen das leichter machen - und so eine große Schwachstelle beheben. Eingeführt wird die „vorvertragliche Auskunftspflicht“ für Vermieter: Sie müssen von sich aus über die Gründe für die Miethöhe informieren. Wenn ein Vermieter vor Vertragsabschluss nicht über eine Ausnahme von der Mietpreisbremse Auskunft gibt und die Miete dennoch erhöht hat, kann der Mieter sie entsprechend mindern.