Gericht gibt Skischaukel Kappl-St. Anton einen Korb
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigung der Liftverbindung Kappl – St. Anton gekippt. Neues Seilbahnprogramm erneut vertagt.
Innsbruck – Die Bombe platzte mitten in den gestern erneut vertagten Verhandlungen zwischen Schwarz-Grün über die Neufassung des Tiroler Seilbahnprogramms. Nach einem viertägigen Verhandlungsmarathon in Wien hob das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung für die geplante Skigebietsverbindung Kappl – St. Anton auf. In dem mündlich verkündeten Erkenntnis hieß es letztlich, dass die Interessen des Naturschutzes die touristischen Interessen überwiegen würden. Eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.
„Es hat sich gezeigt, dass die Eingriffe so schwerwiegend sind, dass das Projekt nicht genehmigungsfähig ist“, freute sich Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer über den überraschenden Ausgang und auch über den weiteren Schutz des Malfontals. Umweltanwaltschaft und Alpenverein hatten 2015 gegen den positiven UVP-Bescheid der Umweltabteilung im Land Beschwerde erhoben.
Die Arlberger Bergbahnen AG bedauerte die Entscheidung. Man sei nach wie vor der Überzeugung, ein verträgliches und nachhaltiges Projekt eingereicht zu haben. Ob man in die außerordentliche Revision gehe, ließen deren Projektpartner, die Bergbahnen Kappl, vorerst offen.
Gerichtsentscheidungen seien zur Kenntnis zu nehmen, sagt LH Günther Platter. Es bleibe „der negative Nachgeschmack, dass Entwicklungsmöglichkeiten eines Standortes derart wenig zählen“. Beim Seilbahnprogramm verdichten sich die Anzeichen für eine mögliche Einigung kommende Woche.
Schwarzer Tag und Feierstimmung
Acht Jahre nach Einreichung der Umweltverträglichkeitsprüfung und drei Jahre nach grünem Licht vom Land kam gestern Nachmittag das unerwartete Aus für das 45-Millionen-Euro-Projekt eines Zusammenschlusses der Skigebiete Kappl und St. Anton. Das Bundesverwaltungsgericht stoppte das Vorhaben. Nicht nur das Was, auch das Wie überraschte Gegner und Befürworter.
Entgegen dem Usus bei solch einem aufwändigen Verfahren wurde das Erkenntnis nämlich sofort mündlich verkündet. In aller Deutlichkeit und Klarheit. Auch für Umweltanwalt Johannes Kostenzer kam das überraschend: „Die Natur hat Recht bekommen, das ist ein Sieg für die kommenden Generationen. Es ist ein deutliches Signal, dass man mit Naturräumen sorgsam umgehen muss.“ Kostenzer will daraus auch ableiten, in welche Richtung das neue Seilbahnprogramm und mit ihm die von Umweltverbänden kritisierte Erleichterung von Skigebietszusammenschlüssen gehen werde.
Gerichtsentscheidung ist ein „kleines Wunder“
Feiern durfte auch der Alpenverein, der das Projekt ebenfalls bekämpft hatte. Die Gerichtsentscheidung sei ein „kleines Wunder“, drückte es die Leiterin der Raumplanung, Liliana Dagostin, aus.
Dass Naturschutz touristische Interessen gerichtlich ausbremse, bringt Wirtschaftsbundobmann Franz Hörl (VP) in Rage: „Hier wurde die Zukunft vieler Tausender Menschen im vorderen Paznauntal über die Klippe geworfen, weil eine Landschaftsgärtnerin sich angemaßt hat, über touristische Perspektiven ein Urteil abzugeben.“ Hörl kritisierte damit das gerichtlich vorgelegte Gutachten einer Wiener Universitätsprofessorin.
Die Vorstände der Arlberger Bergbahnen, Mario Stedile-Foradori und Walther Thöny, bedauerten gestern die Entscheidung ebenso wie Andreas Kleinheinz, Geschäftsführer der Bergbahnen Kappl: „Damit habe ich nicht gerechnet.“ Indes sprachen die beiden Bürgermeister Helmut Mall (St. Anton) und Helmut Ladner (Kappl) von einem „schwarzen Tag“ für die Seilbahnen und den Tourismus im Lande.
Landeshauptmann Günther Platter (VP) zeigte sich in einer ersten Reaktion nach wie vor überzeugt, dass „die Verbindung das Richtige für die gesamte Region wäre“. Er bemängelt insbesondere die lange Verfahrensdauer. Das tat übrigens auch Kostenzer: „Das ist sicher nicht hilfreich.“ (mami, mr)
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