Lebensberater in Erklärungsnot: „Schwindler vom Feinsten“ vor Gericht

Wien (APA) - Ein Lebensberater, der auch Vorträge im Internet anbietet, hatte am Freitag am Wiener Landesgericht Erklärungsbedarf. Der berei...

Wien (APA) - Ein Lebensberater, der auch Vorträge im Internet anbietet, hatte am Freitag am Wiener Landesgericht Erklärungsbedarf. Der bereits einschlägig vorbestrafte Betrüger hatte zwei gut situierte Damen - die eine Fachärztin für Anästhesie, die andere Ministerialbeamtin - dazu gebracht, ihm insgesamt 87.000 Euro zu überlassen.

Mit der Ärztin war der kultivierte und gebildete 52-Jährige ein halbes Jahr liiert, die Beamtin beeindruckte er als Mathe-Nachhilfe-Lehrer für ihre Tochter und mit seinen Künsten am Parkettboden. „Er tanzt irrsinnig gut“, berichtete die Frau einem Schöffensenat (Vorsitz: Magdalena Krausam-Klestil), die auch Kunden des Selbstständigen und sein - wie sie sich ausdrückte - „gutbürgerliches Setting“ kannte. Beiden Frauen machte der 52-Jährige laut Anklage vor, das Finanzamt übe auf ihn immensen Druck wegen einer zu Unrecht aushaftenden Schuld aus. Zur Überbrückung halfen sie ihm im Vorjahr mit Darlehen in Höhe von 47.000 bzw. 40.000 Euro aus der Klemme. Obwohl er sich zur Rückzahlung verpflichtete, hat der Mann bis heute keinen Cent zurückbezahlt.

Er habe die Frauen nicht betrogen, versicherte der wortgewandte Angeklagte, der sich seiner rhetorischen Stärke bewusst sein dürfte. Seiner Homepage zufolge hat der Lebensberater einen Kurs zum Thema „Zungenfertigkeiten“ im Programm. Seine nunmehrige Ex-Freundin habe mitbekommen, dass es ihm angesichts seiner Außenstände „emotional nicht gut gegangen ist“. Sie habe ihm ihr Geld förmlich aufgedrängt: „Eines Tages ist sie aufgestanden und hat mich nach meiner Kontonummer gefragt.“ Er sei darauf eingegangen, „weil es entlastend war“. Es sei ausgemacht worden, „dass ich es ihr zurückzahle, wenn ich es habe“. Das sei noch nicht der Fall. Ihm wären leider zwei Großkunden ausgefallen. Seine Ex stelle ihn nur deshalb als Schwindler dar, „weil sie nach dem Ende sehr emotional ist“, behauptete der 52-Jährige.

Auch von der Beamtin hätte er sich „nichts ausgeborgt. Sie hat es mir angeboten.“ Als Rückzahlungstermin wäre in diesem Fall der 15. Februar 2018 vereinbar worden, „aber sie hat gesagt, das Datum ist nicht so wichtig“. Er habe ihr versprochen, bis Jahresende einen „Zahlungsplan“ vorzulegen. „Und?“, fragte die Richterin unter Verweis auf den vor der Tür stehenden Advent. Er habe einen Großkunden aus Griechenland an der Hand, garantierte der Angeklagte: „Griechenland passiert. Es wird zu einer Vertragsunterzeichnung kommen.“

Dass der 52-Jährige knapp bei Kassa sein dürfte, legen weitere inkriminierte Fakten nahe. Einem DJ, den er für ein großes Fest anlässlich seines 50. Geburtstags engagiert hatte, blieb er die Gage schuldig. Mehreren Personen - darunter eine jüngere Frau, die er über eine Datingplattform kennengelernt hatte - erklärte er, er könne über einen Onkel bzw. langjährigen Bekannten Apple-Produkte deutlich unter dem Listenpreis besorgen. Darauf bekam der 52-Jährige in fünf Fällen das Geld überwiesen, auf die bestellten Geräte warten die Geschädigten bis heute. Sein Bekannter, der in New York, Frankfurt und Wien lebe, sei aus ihm unerklärlichen Gründen von der Bildfläche verschwunden, bedauerte der Angeklagte.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.