Asyl-Quartier Drasenhofen - Jugendanwaltschaft: „Nicht geeignet“

Drasenhofen (APA) - Das umstrittene Asyl-Quartier in Drasenhofen ist „aus jugendrechtlicher Sicht im derzeitigen Zustand nicht geeignet“. Zu...

Drasenhofen (APA) - Das umstrittene Asyl-Quartier in Drasenhofen ist „aus jugendrechtlicher Sicht im derzeitigen Zustand nicht geeignet“. Zu diesem Schluss kommt die Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich nach einem Lokalaugenschein. Und: „Der Stacheldraht ist jedenfalls mit Jugendrechten nicht vereinbar und unverzüglich zu entfernen.“

„Auch Jugendliche im Asylverfahren und solche mit rechtskräftig negativem Asylbescheid haben - so wie alle anderen Jugendlichen - ein Recht auf adäquate jugendgerechte Betreuung, auch wenn ihnen Fehlverhalten vorgeworfen wird“, stellte die Kinder- und Jugendanwaltschaft unter der Leitung von Gabriela Peterschofsky-Orange am Freitag fest. Die Jugendlichen seien aus Drasenhofen „bis zur Herstellung eines geeigneten Zustands zu verlegen - und muss eine geeignete Betreuung sichergestellt werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich fordert die zuständigen Stellen auf, die Einhaltung der Jugendrechte für die Jugendlichen zu gewährleisten“, hieß es in einer Aussendung.