Außenamt: UNO-Flüchtlingspakt „teilweise gut gemeinter Ansatz“

Wien (APA) - Das Außenministerium hat nach Bekanntwerden der geplanten Zustimmung zum UNO-Flüchtlingspakts durch Österreich seine befürworte...

Wien (APA) - Das Außenministerium hat nach Bekanntwerden der geplanten Zustimmung zum UNO-Flüchtlingspakts durch Österreich seine befürwortenden Haltung abgeschwächt. Der Pakt sei nicht die „beste Lösung zur Regelung von Asylfragen“, teilte das Ministerium am Samstag in einer Aussendung mit.

Er sei ein „teilweise gut gemeinter Ansatz“, aktuelle Probleme der Asylpolitik bräuchten aber „klare politische Entscheidungen“. „Gewisse Inhalte“ des Flüchtlingspakts entsprechen demnach „österreichischen Prioritäten, insbesondere die Konzentration auf die Vermeidung von Fluchtursachen und die Bekämpfung der Wurzeln von Fluchtbewegungen“, hieß es in der Mitteilung.

Am Freitag war bekanntgeworden, dass Österreich den parallel zum UNO-Migrationspakt ausverhandelten Flüchtlingspakt annehmen will. Das Außenministerium bestätigte am Samstag diese Haltung, ergänzte jedoch, dass derzeit eine Prüfung der „kritischen Punkte im Pakt und möglicher Handlungsoptionen dazu“ laufe.

Bedenken bestehen demnach gegen die globale Verteilung von Flüchtlingen und die Vermischung von Flüchtlingen nach der Genfer Konvention einerseits und Wirtschaftsflüchtlingen andererseits, hieß es am Samstag. Am Freitag hatte ein Sprecher des Außenministeriums gegenüber der APA die Zustimmung des Ministeriums damit begründet, im Flüchtlingspakt gehe es im Gegensatz zu dem von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung abgelehnten UNO-Migrationspakt „ganz klar um Flüchtlinge“, und es finde keine Vermengung der Begriffe Flüchtlinge und Migration statt. Über die in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegten Verpflichtungen Österreichs gehe der neue UNO-Flüchtlingspakt nicht hinaus, so der Sprecher.

Sowohl der Flüchtlingspakt als auch der Migrationspakt gehen auf eine Erklärung der UNO-Vollversammlung zur Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Migranten am 19. September 2016 zurück. Damit wurde die Ausarbeitung von zwei Abkommen in die Wege geleitet, um die Themen Migration und Flüchtlinge voneinander zu trennen. Beide Abkommen sind rechtlich nicht bindende Vereinbarungen.

~ WEB http://www.un.org/en/ ~ APA137 2018-12-01/14:34