Doppelstaatsbürgerschaft: VfGH 2 - Mann seit 40 Jahren in Österreich
Wien (APA) - Der Kläger hatte sich bereits vor 40 Jahren in Österreich niedergelassen und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass. Sein ...
Wien (APA) - Der Kläger hatte sich bereits vor 40 Jahren in Österreich niedergelassen und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass. Sein Name tauchte freilich auf jener Liste auf, die angeblich eine türkische Wählerevidenz sein soll, woraufhin die Wiener Landesregierung davon ausging, dass er die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen hat. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid.
Nunmehr hat ihn jedoch der Verfassungsgerichtshof aufgehoben, wie er in einer Aussendung Montagnachmittag bekannt gab. Nicht nur dass man die Liste nicht als taugliches Beweismittel anerkannte, wird auch die Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Betroffenen relativiert. Es sei zwar auf eine allfällige Verletzung der Mitwirkungspflicht Bedacht zu nehmen. Diese enthebe die Behörde aber nicht ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes. Keinesfalls dürfe die Beweislast für den (Nicht-)Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ohne weiteres auf den Betroffenen überwälzt werden.
Conclusio der Höchstrichter: Der Beschwerdeführer sei durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die NEOS zeigten sich über den Entscheid erfreut. Die Liste mit den vermeintlichen Namen von türkischen Doppelstaatsbürgerschaften sei nicht glaubwürdig, meinte die Abgeordnete Stephanie Krisper. Es stelle sich nun durchaus die Frage, aus welchen Motiven die FPÖ diese ominöse Liste an die Behörden weiter gegeben habe.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA341 2018-12-17/15:00